Schiri-News
Aus- und Fortbildung

Landesschiedsrichterreferententreffen am 02.08.2008 in Wels
Auf Anregung der Teilnehmer wird diese Seite auch als Informationsseite für aufgetretene Probleme/Fragen genutzt. Sollten Probleme auftauchen, die für alle Schiedsrichter interessant sind, so bitte ich Euch/Sie diese Fragen an werner.thury@bmf.gv.at zu senden und nach Besprechung der SRA Mitglieder wird unsere Antwort zur Frage hier veröffentlicht.
Weiters stehen die Mitglieder des Schiedsrichterausschusses jederzeit gerne als Diskussionspartner für Treffen in den Bundesländern zur Verfügung.
NATIONALE SCHIEDSRICHTERPRÜFUNG
Am 31.05.2008 um 15Uhr fand in Wien eine nationale Schiedsrichterprüfung statt.
Der Schiedsrichterausschuss gratuliert den erfolgreichen Kandidaten und wünscht viel Erfolg als Schiedsrichter:
Wien Pia Strauß
Wien Bruno Zdrazil
Wien Rusbeh Kawian
Kärnten Rupert Schnabl
Kärnten German Valentin Pichler
Einige interessante Fragen:
A. Spieler A nimmt ein Time Out. Nach Ende dieses Time Outs beantragt Spieler B ein Time Out, ohne einen Ballwechsel gespielt zu haben. Ist dieses Time Out zulässig?
Spieler B kann sein Time Out NICHT unmittelbar nach Ende des Time Outs von Spieler A nehmen.
Eine Auszeit darf nur zwischen zwei Ballwechseln eines Satzes verlangt werden. (3.4.4.2.3 Handbuch)
B. Wenn Spieler A den Ball stark unterschnitten hoch und kurz (Ballonabwehr) hinter das Netz spielt und der Ball von der Tischhälfte von Spieler B gleich wieder zurück in die Hälfte von A springt, und Spieler B den Ball dann eigentlich auf der gegnerischen Hälfte abschlagt ist dies dann ein Punkt für Spieler B oder für A, weil ja dann auf der gegnerischen Hälfte abgeschlagen wurde ?
Die Regelauslegung der englischen Originalversion durch das URC der ITTF erlaubt, dass Spieler B auch auf der Seite von A schlagen kann, nur darf B Seinen Gegner beim Rückschlag nicht behindern - somit Punkt für B.
C. Ein Spieler spielt mit einem Noppen-außen-Belag, auf dem in der Mitte in einem Bereich von 1 cm x1cm die Noppen fehlen. Auch sonst fehlen hier und da einzelne Noppen.
Ein anderer Spieler möchte mit einem Sandwich-Belag spielen, der in der Mitte einen ca. 1 cm langen Riss aufweist.
Beide Beläge weisen das ITTF- Zeichen auf und sind in der Liste der zugelassenen Beläge angeführt.
Vorrangiges Kriterium für die Zulässigkeit des im ersten Fall geschilderten Belages ist die in Ziffer 2.4.3.1 Abschnitt A der Tischtennis-Regeln geforderte gleichmäßige Verteilung der Noppen über die Oberfläche, und zwar mindestens 10 und höchstens 30 pro Quadratzentimeter.
Unstrittig als unzulässig dürfte deshalb der Schlägerbelag im konkreten Fall zu beurteilen sein, da dieser auf einem bestimmten Quadratzentimeter sogar überhaupt keine Noppen mehr aufweist.
Für den zweiten Fall ist die Zi. 2.4.7. der Tischtennis-Regeln Abschnitt A heran zu ziehen, denn dort heißt es:
Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
Dies muß grundsätzlich der Ober-Schiedsrichter entscheiden.
D.