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Abschnitt B

  • Bestimmungen für intern. Veranstaltungen

    • 3.1    Anwendungsbereich der Regeln und Bestimmungen

      Die gelb unterlegten Bestimmungen gelten für alle Veranstaltungen des ÖTTV und seiner LTTV verbindlich, soferne das Regulativ (Abschnitt C) keine anderslautende Regelung vorsieht.

      Die in hellblau unterlegten Bestimmungen gelten für alle Veranstaltungen des ÖTTV (wie Österreichische Staatsmeisterschaften, Österreichische Meisterschaften, Bundesligen und Superligen,  A-Turniere, Nachwuchs-Superliga-Turniere) verbindlich, soferne das Regulativ (Abschnitt C) keine anderslautende Regelung vorsieht.

      3.1.1  Veranstaltungsarten

      • 3.1.1.1    

        Eine Internationale Veranstaltung sind Wettkämpfe, an denen Spieler von mehr als einem Verband
        teilnehmen können. 
      • 3.1.1.2    

        Ein Länderkampf ist ein Wettkampf zwischen zwei Mannschaften, die Verbände vertreten.
      • 3.1.1.3    

        Ein offenes Turnier ist ein Turnier, für das Spieler aller Verbände melden können.
      • 3.1.1.4    

        Ein beschränktes Turnier ist ein Turnier, bei dem die Teilnahme auf bestimmte Gruppen
        - keine Altersgruppen - beschränkt ist. 
      • 3.1.1.5    

        Ein Einladungsturnier ist ein Turnier, bei dem die Teilnahme auf bestimmte, einzeln eingeladene
        Spieler beschränkt ist.

      3.1.2  Anwendbarkeit

      • 3.1.2.1    

        Abgesehen von der in 3.1.2.2 festgelegten Ausnahme gelten die Regeln (Abschnitt A)
        für Welt-, Erdteil- und Olympische Titelwettbewerbe, offene Turniere und, sofern nicht von den teilnehmenden Verbänden anders vereinbart, für Länderkämpfe. 
      • 3.1.2.2    

        Das ITTF Board of Directors ist berechtigt, den Veranstalter eines offenen Turniers zu autorisieren,
        vom Exekutivkomitee festgelegte Abweichungen von den Regeln zu übernehmen. 
      • 3.1.2.3    

        Die Bestimmungen für internationale Veranstaltungen gelten für
      • 3.1.2.3.1 

        Welt- und Olympische Titelwettbewerbe, sofern nicht vom ITTF Board of Directors anders
        genehmigt und den teilnehmenden Verbänden vorher mitgeteilt; 
      • 3.1.2.3.2 

        Erdteil-Titelwettbewerbe, sofern nicht vom zuständigen Kontinentalverband anders genehmigt
        und den teilnehmenden Verbänden vorher mitgeteilt; 
      • 3.1.2.3.3 

        Offene Internationale Meisterschaften (3.7.1.2), sofern nicht vom Exekutiv-Komitee der ITTF
        anders genehmigt und von den Teilnehmern nach 3.1.2.4 akzeptiert. 
      • 3.1.2.3.4 

        Offene Turniere (Ausnahme: 3.1.2.4).
      • 3.1.2.4    

        Soll in einem offenen Turnier irgendeine Bestimmung nicht angewandt werden, so sind Art
        und Ausmaß der Abweichung im Meldeformular anzugeben. Wer das Meldeformular ausfüllt und
        einschickt, erklärt damit sein Einverständnis mit den Bedingungen für die Veranstaltung, und zwar einschließlich solcher Abweichungen. 
      • 3.1.2.5    

        Die Regeln und Bestimmungen werden für alle anderen internationalen Veranstaltungen empfohlen.
        Unter der Voraussetzung, dass die Satzung der ITTF beachtet wird, dürfen jedoch internationale            Einladungs- und beschränkte Turniere sowie anerkannte internationale Veranstaltungen, die von nicht angeschlossenen Organisationen durchgeführt werden, nach Regeln gespielt werden, die von der ausrichtenden Organisation aufgestellt oder gemeinsam vereinbart wurden. 
      • 3.1.2.6    

        Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass die Regeln und die Bestimmungen für internationale Veranstaltungen angewandt werden, sofern nicht Abweichungen davon vorher vereinbart oder in den veröffentlichten Bestimmungen für diese Veranstaltung klar herausgestellt wurden. 
      • 3.1.2.7    

        Detaillierte Erläuterungen der Bestimmungen, einschließlich technischer Beschreibungen von Spielmaterial, werden in Form "Technischer Broschüren" veröffentlicht, die das ITTF Board of Directors  genehmigt,
        sowie im "Handbook for Match Officials und Tournament Referees" (Handbuch für Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistent und Oberschiedsrichter).

    • 3.2      Spielmaterial und Spielbedingungen

      3.2.1   Zugelassenes und genehmigtes Spielmaterial

      • 3.2.1.1   

        Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des ITTF-Board of Directors,
        das Materialkomitee zuständig. Das ITTF-Board of Directors kann eine Genehmigung oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre. 
      • 3.2.1.2   

        Meldeformular oder Ausschreibung für ein offenes Turnier müssen Marken und Farben der zu
        verwendenden Tische, Netzgarnituren und Bälle angeben. Die Materialauswahl richtet sich nach den             Festlegungen des Verbandes, in dessen Gebiet die Veranstaltung stattfindet, beschränkt sich jedoch
        auf solche Marken und Typen, die eine gültige ITTF-Zulassung besitzen. 
      • 3.2.1.3   

        Auf einer zum Schlagen des Balls benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Schläger angebracht sein, dass am Rand der Schlagfläche die Markenbezeichnung des Herstellers und das ITTF-Logo deutlich zu erkennen sind.

      3.2.2   Spielkleidung

      • 3.2.2.1  

        Die Spielkleidung besteht normalerweise aus kurzärmeligem oder ärmellosem Hemd und Shorts bzw. Röckchen, oder einteiligem Sportdress, Socken und Hallenschuhen. Andere Kleidungsstücke, z.B. ein Trainingsanzug (ganz oder teilweise), dürfen im Spiel nur mit Genehmigung des Oberschiedsrichters  getragen werden.
      • 3.2.2.2   

        Abgesehen von Ärmeln oder Kragen des Hemds, muss sich die Hauptfarbe von Hemd, Röckchen
        oder Shorts eindeutig von der Farbe des verwendeten Balls unterscheiden.
      • 3.2.2.3   

        Auf der Kleidung dürfen angebracht sein:
        Nummern oder Buchstaben auf der Rückseite des Hemds zur Kennzeichnung des Spielers,
        seines Verbands oder - bei Vereinswettkämpfen - seines Klubs sowie Werbung im Rahmen
        von 3.2.5.10. Falls die Rückseite des Hemds den Namen des Spielers tragen soll,
        muss er dicht unter dem Kragen angebracht sein.
      • 3.2.2.4   

        Vom Veranstalter geforderte Rückennummern zur Kennzeichnung der Spieler haben Vorrang
        gegenüber Werbung auf dem mittleren Teil der Rückseite des Hemds. Rückennummern müssen
        in einem Feld von höchstens 600 cm² Fläche (das entspricht DIN A4) enthalten sein.
      • 3.2.2.5   

        Alle Verzierungen, Einfassungen o.ä. vorn oder an der Seite eines Kleidungsstücks sowie irgendwelche Gegenstände - z.B. Schmuck -, die ein Spieler an sich trägt, dürfen nicht so auffällig oder glänzend-reflektierend sein, dass sie den Gegner ablenken könnten.
      • 3.2.2.6   

        Spielkleidung darf keine Muster oder Schriftzeichen aufweisen, die Anstoß erregen
        oder den Tischtennissport in Misskredit bringen könnten.  
      • 3.2.2.7   

        Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Spielkleidung trifft der Oberschiedsrichter.
      • 3.2.2.8  

        Während eines Mannschaftskampfes müssen die daran teilnehmenden Spieler einer Mannschaft
        einheitlich gekleidet sein. Das gleiche gilt für die Spieler eines Doppels, sofern sie dem gleichen Verband angehören. Von dieser Bestimmung können Socken, Schuhe sowie Anzahl, Größe, Farbe und Design von Werbung auf der Spielkleidung ausgenommen werden. 
      • 3.2.2.9   

        Gegnerische Spieler und Paare müssen Hemden solcher Farben tragen, die so voneinander abweichen,
        dass die Zuschauer sie leicht unterscheiden können.
         
      • 3.2.2.10 

        Haben gegnerische Spieler oder Mannschaften ähnliche Hemden und können sich nicht darüber einigen,
        wer sie wechselt, entscheidet der Schiedsrichter durch Los.
         
      • 3.2.2.11

        Spieler, die an Welt- oder Olympischen Titelwettbewerben oder an Offenen Internationalen Meisterschaften teilnehmen, müssen von ihrem Verband genehmigte Hemden und Shorts bzw. Röckchen tragen.

      3.2.3   Spielbedingungen

      • 3.2.3.1   

        Der Spielraum hat eine rechteckige Grundfläche von mindestens 14m Länge, 7m Breite und ist
        mindestens
        5m hoch; die vier Ecken können jedoch durch Umrandungselemente von höchstens
        1,5m Länge bedeckt werden.
         
      • 3.2.3.2  

        Das folgende Material und Zubehör gelten als Bestandteil des Spielraums:
        der Tisch einschließlich der Netzgarnitur, Schiedsrichtertische und -stühle, Zählgeräte, Handtuchbehälter,Ballbehälter, Tischnummern, Umrandungselemente, Fußbodenbeläge
        sowie Schilder zur Anzeige der Spieler und Verbände.
         
      • 3.2.3.3  

        Der Spielraum (die Box) muss von einer etwa 75cm hohen Umrandung umgeben sein,
        die ihn von den benachbarten Boxen und den Zuschauern abgrenzt.

        Alle Umrandungsteile müssen die selbe dunkle Hintergrundfarbe haben.

      • 3.2.3.4  

        Bei Welt- und Olympischen Titelwettbewerben muss die Beleuchtungsstärke, gemessen in Höhe der Spielflächemindestens 1000 Lux und im restlichen Spielraum (der Box) mindestens 500 Lux betragen.
        Bei anderen Veranstaltungen muss die Beleuchtungsstärke mindestens 600 bzw. 400 Lux betragen. 
      • 3.2.3.5       

        Stehen in einer Halle mehrere Tische, muss die Beleuchtungsstärke für alle gleich sein.
        Die Hintergrundbeleuchtung in der Halle darf nicht stärker sein als die schwächste Beleuchtungsstärke
        in den Spielfeldern (Boxen).     
      • 3.2.3.6  

        Kein Beleuchtungskörper darf niedriger als 5 m über dem Fußboden angebracht sein. 
      • 3.2.3.7  

        Der Hintergrund muss im Allgemeinen dunkel sein. Im Hintergrund sind helle Beleuchtung und
        durch nicht abgedunkelte Fenster oder andere Öffnungen hereinfallendes Tageslicht unzulässig.  
      • 3.2.3.8  

        Der Fußboden darf weder hellfarbig noch glänzend-reflektierend und nicht rutschig sein, und seine
        Oberfläche darf nicht aus Ziegelstein, Beton oder Stein bestehen; bei Welt- und Olympischen Titelwettbewerben muss der Fußboden aus Holz oder aus rollbarem Kunststoff bestehen, dessen Marke
        und Typ von der ITTF genehmigt wurden.

          Ausgeschlossen sind auch stein-ähnliche und weitere vollkommen starre Böden, wie etwa Asphalt.

      3.2.4    Kleben     NEU !

      • 3.2.4.1   

        Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen
        auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.
         
      • 3.2.4.2   

        Tests auf schädliche flüchtige Lösungsmittel werden bei Welt- und Olympischen Titelwettbewerben,
        bei
        Pro-Tour-Turnieren und Veranstaltungen des Jugend-Circuit durchgeführt.
        Ein Spieler, bei dem festgestellt wird, dass sein Schläger ein solches Lösungsmittel enthält,
        kann vom Wettbewerb ausgeschlossen und seinem Verband gemeldet werden.

        Die gegenwärtigen Testverfahren der ITTF, die bereits vor dem 25.Mai 2007 bestanden, werden bei Jugendveranstaltungen bis 1. Januar 2008, bei allen anderen Veranstaltungen bis 1. September 2008 beibehalten. Von diesen Terminen an werden neue Testverfahren und Protokolle eingesetzt,
        um schädlich flüchtige Lösungsmittel auf zu spüren.
      • 3.2.4.3   

        Es ist ein gut belüfteter Raum bzw. ein entsprechender Bereich für die Anbringung der Schlägerbeläge
        auf dem Schläger bereit zu stellen. In anderen Bereichen der Spielhalle ist die Verwendung von Flüssigklebern nicht zulässig.

        Unter "Spielhalle" sind alle Einrichtungen des Gebäudes der Spielhalle sowie das Grundstück, auf dem die
        Spielhalle steht und das den Eingangsbereich, den angeschlossenen Parkplatz sowie weitere
        zugehörige
        Einrichtungen umfasst, zu verstehen.              

                 ITTF-zugelassene Kleber

      3.2.5   Werbung

      • 3.2.5.1   

        Innerhalb des Spielraums (der Box) darf nur auf Spielmaterial oder Zubehör geworben werden,
        das in 3.2.3.2 aufgelistet ist. Besondere, zusätzliche Werbung ist nicht zulässig.
      • 3.2.5.2   

        Bei Olympischen Spielen muss die Werbung auf Spielmaterial, Spiel- und Schiedsrichterkleidung
        den Bestimmungen des IOC entsprechen.
      • 3.2.5.3   

        Innerhalb des Spielraums (der Box) dürfen keine fluoreszierenden Farben oder Leuchtfarben
        verwendet werden.
      • 3.2.5.4   

        Buchstaben oder Symbole auf der Innenseite der Umrandung dürfen weder weiß oder orange sein,
        noch mehr als zwei Farben enthalten und eine Gesamthöhe von 40 cm nicht überschreiten. Es wird empfohlen, dass sie von gleicher Farbe wie die Umrandung selbst sind, jedoch geringfügig heller
        oder dunkler.
      • 3.2.5.5   

        Markierungen bzw. Beschriftung auf dem Fußboden dürfen weder weiß noch orange enthalten. Es wird empfohlen, sie in einer geringfügig helleren oder dunkleren Schattierung der Hintergrundfarbe zu halten.
      • 3.2.5.6   

        Der Fußboden des Spielraums (der Box) darf bis zu 4 Werbeflächen von je bis zu 2,5 m² aufweisen,
        und zwar je 1 an jeder Schmal- und Längsseite des Tisches. Die Werbung muss mindestens 1 m
        von der Umrandung entfernt sein, jene an den Schmalseiten höchstens 2 m von der Umrandung
        an der Schmalseite des Spielraums (der Box).
      • 3.2.5.7   

        Die Längsseiten der Tischplatte dürfen je Hälfte ebenso 1 nicht ständig angebrachte Werbung
        enthalten wie jede Schmalseite. Sie muss jeweils klar von der ständigen Werbung getrennt sein,
        darf nicht für andere Hersteller von Tischtennismaterialien sein und jeweils eine Gesamtlänge
        von 60 cm nicht überschreiten.
      • 3.2.5.8   

        Werbung auf Netzen muss in einer etwas helleren oder etwas dunkleren Schattierung der
        Hintergrundfarbe gehalten sein. Sie muss einen Mindestabstand von 3 cm zur oberen Netzkante
        haben und darf die Sicht durch die Maschen nicht behindern.
      • 3.2.5.9   

        Werbung auf Schiedsrichtertischen oder anderen Gegenständen innerhalb des Spielraums (der Box)
        darf eine Gesamtgröße von 750 cm² je Fläche nicht überschreiten.
      • 3.2.5.10      

        Werbung auf Spielkleidung ist beschränkt auf:
      • 3.2.5.10.1   

        normales Warenzeichen, Symbol oder Name des Herstellers in einer Gesamtfläche von 24 cm²;
      • 3.2.5.10.2   

        bis zu 6 klar voneinander getrennte Werbeflächen vorn, auf der Seite oder Schulter des Hemds-
        jedoch höchstens 4 auf der Vorderseite - mit einer Gesamtfläche von 600 cm²;
      • 3.2.5.10.3   

        bis zu zwei Werbeflächen von insgesamt 400 cm² auf der Rückseite des Hemds;
      • 3.2.5.10.4   

        bis zu 2 Werbeflächen von insgesamt 120 cm² auf Shorts oder Röckchen,
        die nur an der Vorderseite oder seitlich angebracht sein dürfen.
      • 3.2.5.11 

        Werbung auf der Rückennummer ist auf eine Gesamtfläche von 100 cm² beschränkt.
      • 3.2.5.12 

        Werbung auf der Schiedsrichterkleidung muss in einer Gesamtfläche von 40 cm² enthalten sein.
      • 3.2.5.13 

        Spielkleidung und Rückennummern dürfen keine Werbung für Tabakwaren, alkoholische Getränke
        und gesundheitsschädliche Drogen aufweisen.

    • 3.3       Zuständigkeit von Offiziellen

      3.3.1    Oberschiedsrichter

      • 3.3.1.1     

        Für jede Veranstaltung ist ein verantwortlicher Oberschiedsrichter einzusetzen, dessen Name und Aufenthaltsort den Teilnehmern und gegebenenfalls den Mannschaftskapitänen bekanntzugeben sind.
      • 3.3.1.2     

        Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für:
      • 3.3.1.2.1      

        die Durchführung der Auslosung;
      • 3.3.1.2.2      

        die Aufstellung des Zeitplans;
      • 3.3.1.2.3      

        den Einsatz und, falls erforderlich, den Austausch bzw. die Absetzung von Schiedsrichtern und
        Schiedsrichter-Assistenten;
      • 3.3.1.2.4      

        die Einweisung der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten des Turniers;
      • 3.3.1.2.5      

        das Überprüfen der Spielberechtigung von Spielern für Repräsentativveranstaltungen;
      • 3.3.1.2.6      

        die Entscheidung über eine Spielunterbrechung bei Notfällen;
      • 3.3.1.2.7      

        die Entscheidung, ob Spieler den Spielraum (die Box) während des Spiels verlassen dürfen;
      • 3.3.1.2.8      

        die Entscheidung, ob die festgelegten Einspielzeiten verlängert werden dürfen;
      • 3.3.1.2.9      

        die Entscheidung, ob während des Spiels Trainingsanzüge getragen werden dürfen;
      • 3.3.1.2.10    

        die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen,
        einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen;
      • 3.3.1.2.11    

        die Entscheidung, ob und wo die Spieler während einer Unterbrechung wegen eines Notfalls
        trainieren dürfen;
      • 3.3.1.2.12    

        das Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten oder anderen Verstößen gegen Bestimmungen.
      • 3.3.1.3     

        Falls, mit Zustimmung der Turnierleitung, Aufgaben des Oberschiedsrichters auf andere Personen
        delegiert werden, so müssen deren genauer Verantwortungsbereich und Aufenthaltsort den Teilnehmern und gegebenenfalls den Kapitänen bekanntgegeben werden.
      • 3.3.1.4     

        Der Oberschiedsrichter - oder ein verantwortlicher Stellvertreter, der ihn während seiner Abwesenheit vertritt - muss während der ganzen Veranstaltung jederzeit anwesend sein. 
      • 3.3.1.5     

        Wenn der Oberschiedsrichter es für angebracht hält, kann er einen Schiedsrichter,
        Schiedsrichter-Assistent oder Schlagzähler jederzeit ablösen. Eine zuvor von dem Abgelösten getroffene Tatsachenentscheidung bleibt davon jedoch unberührt. 
      • 3.3.1.6     

        In der Zeit zwischen Betreten und Verlassen der Spielhalle fallen die Spieler unter die Zuständigkeit
        des Oberschiedsrichters.
      • 3.3.2        

        Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistent und Schlagzähler
      • 3.3.2.1     

        Für jedes Spiel müssen 1 Schiedsrichter und 1 Schiedsrichter-Assistent eingesetzt werden.
      • 3.3.2.2     

        Der Schiedsrichter sitzt oder steht in Höhe des Netzes, und der Schiedsrichter-Assistent sitzt ihm
        gegenüber auf der anderen Seite des Tisches.
      • 3.3.2.3     

        Der Schiedsrichter ist verantwortlich dafür:
      • 3.3.2.3.1        

        Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den Oberschiedsrichter über etwaige
        Mängel zu informieren;
      • 3.3.2.3.2        

        aufs Geratewohl einen Ball auszuwählen (siehe 3.4.2.1.1 und 3.4.2.1.2 );
      • 3.3.2.3.3        

        Auf-, Rückschlag oder Seite wählen zu lassen;
      • 3.3.2.3.4        

        zu entscheiden, ob bei einem körperbehinderten Spieler die Bestimmungen der Aufschlagregel
        gelockert werden können;
      • 3.3.2.3.5        

        die Aufschlag-, Rückschlag- und Seitenreihenfolge zu überwachen und etwaige Irrtümer zu berichtigen;
      • 3.3.2.3.6        

        jeden Ballwechsel entweder als "Punkt" oder "Let" (Wiederholung) zu entscheiden;
      • 3.3.2.3.7        

        nach dem festgelegten Verfahren den Spielstand anzusagen;
      • 3.3.2.3.8        

        zur gegebenen Zeit die Wechselmethode einzuführen;
      • 3.3.2.3.9       

        für ununterbrochenes Spiel zu sorgen;
      • 3.3.2.3.10      

        bei Verstößen gegen die Bestimmungen über Beratung und Verhalten einzuschreiten.
      • 3.3.2.3.11      

        durch Los zu ermitteln, welcher Spieler, welches Paar oder welche Mannschaft das Hemd wechseln muss, wenn die Gegner ähnliche Hemden tragen und sich nicht einigen können, wer sein Hemd wechselt.
      • 3.3.2.4     

        Der Schiedsrichter-Assistent :
      • 3.3.2.4.1        

        entscheidet darüber, ob der Ball im Spiel die Kante der ihm zugewandten Seite der Spielfläche berührt hat;
      • 3.3.2.4.2        

        informiert den Schiedsrichter über Verstöße gegen die Beratungs-Bestimmungen oder über Fehlverhalten.
      • 3.3.2.5     

        Entweder der Schiedsrichter oder ein Schiedsrichter-Assistent dürfen:
      • 3.3.2.5.1        

        entscheiden, ob der Aufschlag eines Spielers falsch ist;
      • 3.3.2.5.2        

        entscheiden, ob in einem sonst korrekten Aufschlag der Ball bei seinem Weg über
        oder um die Netzgarnitur diese berührt;
      • 3.3.2.5.3        

        entscheiden, ob ein Spieler den Ball aufhält;
      • 3.3.2.5.4        

        entscheiden, ob die Spielbedingungen auf eine Art gestört wurden, die das Ergebnis
        des Ballwechsels beeinflussen könnte;
      • 3.3.2.5.5        

        die Dauer des Einspielens, des Spiels und der Pausen abstoppen.
      • 3.3.2.6     

        Entweder der Schiedsrichter-Assistent oder ein weiterer Schiedsrichter ist bei Anwendung
        der Wechselmethode als Schlagzähler einzusetzen, um die Schläge des Rückschlägers oder
        des rückschlagenden Paares zu zählen.
      • 3.3.2.7     

        Eine nach 3.3.2.5 entweder vom Schiedsrichter-Assistent oder vom Schlagzähler
        getroffene Entscheidung kann vom Schiedsrichter nicht umgestoßen werden.
      • 3.3.2.8     

        In der Zeit zwischen Betreten und Verlassen des Spielraums (der Box) fallen die Spieler
        unter die Zuständigkeit des Schiedsrichters.

      3.3.3   Proteste

      • 3.3.3.1     

        Keine Vereinbarung zwischen Spielern in einem Einzelwettbewerb oder zwischen Kapitänen in einem Mannschaftswettbewerb kann eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters bzw. Schiedsrichter-Assistenten, eine Entscheidung in Fragen der Regeln oder Bestimmungen des verantwortlichen Oberschiedsrichters oder eine Entscheidung der verantwortlichen Turnierleitung in irgendeiner anderen Frage der Turnier- oder Spielabwicklung ändern.
      • 3.3.3.2     

        Gegen eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistentenkann kein Protest beim Oberschiedsrichter, und gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann kein Protest bei der verantwortlichenTurnierleitung eingelegt werden.
      • 3.3.3.3     

        Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten in Fragen
        der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann beim Oberschiedsrichter Protest eingelegt werden.
        Die Entscheidung des Oberschiedsrichters ist endgültig.
      • 3.3.3.4     

        Gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen der Turnier- oder Spielabwicklung,
        die in den Regeln oder Bestimmungen nicht fest umrissen sind, kann Protest bei der Turnierleitung                  eingelegt werden. Deren Entscheidung ist endgültig.
      • 3.3.3.5     

        In einem Einzelwettbewerb kann nur ein an dem betreffenden Spiel beteiligter Spieler, in einem Mannschaftswettbewerb nur der Kapitän einer an dem betreffenden Spiel beteiligten Mannschaft
        einen Protest einlegen.
      • 3.3.3.6     

        Eine Auslegungsfrage zu einer Regel oder Bestimmung, die sich aus der Entscheidung eines Oberschiedsrichters, oder eine Frage zur Turnier- oder Spielabwicklung, die sich aus der Entscheidung
        einer Turnierleitung ergibt, kann von dem protestberechtigten Spieler oder Kapitän über seinen
        zuständigen Nationalverband dem Regelkomitee der ITTF vorgelegt werden.
      • 3.3.3.7     

        Das Regelkomitee trifft dann eine Entscheidung als Richtlinie für künftige Fälle. Diese Entscheidung
        kann auch zum Gegenstand eines Protests gemacht werden, den ein Nationalverband beim ITTF-Board
        of Directors oder bei einer Generalversammlung einlegt. In keinem Fall wird dadurch jedoch
        die Endgültigkeit der Entscheidung des verantwortlichen Oberschiedsrichters oder der Turnierleitung
        für den vergangenen Fall berührt.

    • 3.4      Spielabwicklung

      3.4.1   Spielstandansage und -anzeige

      • 3.4.1.1    

        Unmittelbar, nachdem der Ball aus dem Spiel ist und ein Ballwechsel beendet wurde,
        oder so bald wie möglich danach gibt der Schiedsrichter den Spielstand bekannt.
      • 3.4.1.1.1 

        Bei der Spielstandansage während eines Satzes nennt der Schiedsrichter zuerst die erzielten Punkte
        des im nächsten Ballwechsel dieses Satzes aufschlagenden Spielers oder Paares,

        danach die des gegnerischen Spielers oder Paares.

      • 3.4.1.1.2 

        Zu Beginn eines Satzes und vor jedem Aufschlagwechsel deutet der Schiedsrichter auf den nächsten Aufschläger und kann zusätzlich zur Spielstandansage auch den Namen des nächsten Aufschlägers nennen.
      • 3.4.1.1.3 

        Bei Satzende nennt der Schiedsrichter zuerst den Namen des Satzgewinners, dann die von diesem Spieler oder Paar erzielten Punkte und schließlich die des gegnerischen Spielers oder Paares.
      • 3.4.1.2    

        Der Schiedsrichter kann, zusätzlich zur Spielstandsansage, seine Entscheidungen durch Handzeichen unterstreichen.
      • 3.4.1.2.1 

        Wenn ein Punkt erzielt wurde, kann er seine dem betreffenden Spieler oder Paar zugewandte Hand bis Schulterhöhe heben, sodass der Oberarm horizontal und der Unterarm mit geschlossener Hand
        vertikal nach oben gehalten wird.

      • 3.4.1.2.2 

        Muss ein Ballwechsel aus irgendeinem Grund wiederholt werden, kann der Schiedsrichter die Hand über den Kopf heben, um anzuzeigen, dass der Ballwechsel beendet ist.
      • 3.4.1.3    

        Der Spielstand und - bei der Wechselmethode - die Zahl der Rückschläge werden in Englisch oder in einer beliebigen anderen Sprache angesagt, die von beiden Spielern oder Paaren und dem Schiedsrichter akzeptiert wird.
      • 3.4.1.4    

        Der Spielstand muss auf mechanischen oder elektronischen Zählgeräten angezeigt werden,
        die für die Spieler und für die Zuschauer klar zu erkennen sind.
      • 3.4.1.5    

        Wird ein Spieler formell verwarnt, wird neben seinem Spielstand eine gelbe Karte an das Zählgerät
        oder in dessen Nähe gelegt.

      3.4.2   Spielgerät

      • 3.4.2.1    

        Die Spieler dürfen die Bälle nicht im Spielraum (der Box) auswählen.
      • 3.4.2.1.1 

        Wenn möglich sollte ihnen Gelegenheit gegeben werden, einen Ball oder mehrere Bälle auszusuchen,
        bevor sie in den Spielraum (die Box) kommen. Für das Spiel muss dann einer dieser Bälle verwendet           werden, der vom Schiedsrichter aufs Geratewohl genommen wird.
      • 3.4.2.1.2 

        Wurde kein Ball ausgewählt, bevor die Spieler in den Spielraum (die Box) kommen,
        muss mit einem Ball gespielt werden, den der Schiedsrichter wahllos aus einer Schachtel mit den
        für diese Veranstaltung vorgeschriebenen Bällen nimmt.
      • 3.4.2.1.3 

        Wird während des Spiels ein Ball beschädigt, muss er durch einen anderen der vor dem Spiel
        ausgesuchten Bälle ersetzt werden. Ist kein solcher Ball verfügbar, wird mit einem Ball weitergespielt,
        den der Schiedsrichter wahllos aus einer Schachtel mit den für diese Veranstaltung vorgeschriebenen Bällen nimmt.
      • 3.4.2.2    

        Während eines Einzels oder Doppels darf ein Schläger nur dann gewechselt werden,
        wenn er unabsichtlich so schwer beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann.
        In einem solchen Fall muss der Spieler ihn unverzüglich durch einen anderen ersetzen, den er mitgebracht hat oder der ihm in den Spielraum (die Box) gereicht wird.
      • 3.4.2.3    

        In den Pausen während eines Spiels lassen die Spieler ihren Schläger auf dem Tisch liegen,
        sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas anderes erlaubt.

      3.4.3   Einspielen

      • 3.4.3.1    

        Die Spieler haben das Recht, sich unmittelbar vor Spielbeginn, jedoch nicht in den normalen Pausen,
        an dem Tisch, der bei ihrem Spiel verwendet wird, bis zu 2 Minuten lang einzuspielen.
        Die angegebene Einspielzeit kann nur mit Genehmigung des Oberschiedsrichters verlängert werden.
      • 3.4.3.2    

        Bei einer Spielunterbrechung wegen eines Notfalls kann der Oberschiedsrichter den Spielern nach
        seinem Ermessen erlauben, an einem beliebigen Tisch zu trainieren, auch an dem des betreffenden Spiels.
      • 3.4.3.3    

        Den Spielern ist ausreichend Gelegenheit zu geben, das zu verwendende Spielmaterial zu prüfen
        und sich damit vertraut zu machen. Das gibt ihnen jedoch nicht automatisch das Recht, sich mehr als ein paar Ballwechsel lang einzuspielen, nachdem ein beschädigter Ball oder Schläger ersetzt wurde.

      3.4.4   Pausen und Unterbrechungen

      • 3.4.4.1    

        Grundsätzlich wird ein Spiel ohne Unterbrechungen geführt. Jedoch hat jeder Spieler das Recht auf:
      • 3.4.4.1.1         

        eine Pause von höchstens 1 Minute zwischen aufeinander folgenden Sätzen eines Individualspiels;
      • 3.4.4.1.2         

        kurze Unterbrechungen zum Abtrocknen nach jeweils 6 Punkten von Beginn jedes Satzes an
        sowie beim Seitenwechsel im Entscheidungssatz eines Individualspiels.
      • 3.4.4.2    

        Ein Spieler oder Paar kann eine Auszeit von bis zu 1 Minute pro Spiel verlangen.
      • 3.4.4.2.1         

        In einem Einzel- oder Doppelspiel kann die Auszeit vom Spieler, Doppelpaar oder von dem
        bekanntgegebenen Berater verlangt werden; in einem Mannschaftsspiel kann dies durch den Spieler,
        das Doppelpaar oder den Kapitän geschehen.
      • 3.4.4.2.2         

        Wenn ein Spieler oder Paar und ein Berater oder Kapitän sich nicht einig sind,
        ob eine Auszeit genommen werden soll, liegt die endgültige Entscheidung in einer
        Individualkonkurrenz beim Spieler oder Paar, in einer Mannschaftskonkurrenz beim Kapitän.
      • 3.4.4.2.3         

        Eine Auszeit darf nur zwischen zwei Ballwechseln eines Satzes verlangt werden.
        Dies geschieht durch ein mit der Hand geformtes "T" -Zeichen (Time-out).
      • 3.4.4.2.4         

        Bei einem berechtigten Wunsch nach einer Auszeit unterbricht der Schiedsrichter das Spiel
        und hält  mit der Hand auf der Seite jenes Spielers, der die Auszeit verlangte, eine weiße Karte hoch.
        Die weiße Karte oder eine andere geeignete Markierung wird auf das Spielfeld des betreffenden
        Spielers gelegt.           
      • 3.4.4.2.5         

        Sobald der Spieler (das Paar), der (das) die Auszeit verlangte, bereit ist weiterzuspielen,
        spätestens jedoch nach Ablauf von 1 Minute, wird die Karte bzw. Markierung entfernt und das Spiel wieder aufgenommen.
      • 3.4.4.2.6         

        Wird ein berechtigter Wunsch nach einer Auszeit gleichzeitig von beiden Spielern oder Paaren
        bzw. für sie geäußert, wird das Spiel wieder aufgenommen, wenn beide Spieler oder Paare spielbereit sind, spätestens jedoch nach Ablauf von 1 Minute. Im weiteren Verlauf dieses Einzels oder Doppels hat dann keiner der Spieler/ keines der Paare mehr Anspruch auf eine weitere Auszeit.
      • 3.4.4.3    

        Ein Mannschaftsspiel ist ohne Unterbrechung zwischen zwei aufeinander folgenden Individualspielen
        fortzusetzen, mit der Ausnahme, dass ein Spieler, der in solchen aufeinander folgenden Spielen
        antreten muss,  eine Pause von höchstens 5 Minuten verlangen darf.
      • 3.4.4.4    

        Der Oberschiedsrichter kann eine Spielunterbrechung von so kurzer Dauer wie möglich,
        jedoch keinesfalls mehr als 10 Minuten, gewähren, falls ein Spieler durch einen Unfall vorübergehend behindert ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Unterbrechung nach Ansicht des Oberschiedsrichters den gegnerischen Spieler oder das gegnerische Paar nicht übermäßig benachteiligt.
      • 3.4.4.5    

        Eine Spielunterbrechung darf nicht bei einer Spielunfähigkeit gewährt werden, die schon zu Beginn
        des Spiels bestand oder vernünftigerweise von da an erwartet werden musste oder wenn sie auf die normalen Anstrengungen des Spiels zurückzuführen ist. Spielunfähigkeit durch Krampf oder Erschöpfung, hervorgerufen durch den gegenwärtigen Gesundheitszustand des Spielers oder durch die Spielweise, rechtfertigt eine solche Unterbrechung nicht, die nur bei Spielunfähigkeit infolge Unfalls, z.B. Verletzung durch einen Sturz, gewährt werden darf.
      • 3.4.4.6    

        Wenn jemand im Spielraum (der Box) blutet, muss das Spiel sofort unterbrochen und darf erst dann wieder aufgenommen werden, wenn diese Person ärztlich behandelt wurde und alle Blutspuren aus dem Spielraum (der Box) entfernt wurden.
      • 3.4.4.7    

        Die Spieler müssen während des gesamten Individualspiels im Spielraum (der Box) oder in dessen Nähe bleiben; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Oberschiedsrichters. Während der Pausen zwischen
        den Sätzen und während einer Auszeit dürfen sich die Spieler nicht mehr als 3 Meter vom Spielraum
        (der Box) entfernt unter Aufsicht des Schiedsrichters aufhalten.

    • 3.5.      Disziplin

      3.5.1    Beratung

      • 3.5.1.1   

        In einem Mannschaftswettbewerb darf sich jeder Spieler von jeder beliebigen Person beraten lassen.
      • 3.5.1.2   

        Im Spiel eines Individualwettbewerbs darf sich ein Spieler oder Paar jedoch nur von einer einzigen,
        dem Schiedsrichter vor dem Spiel benannten Person beraten lassen. Gehören die Spieler eines Doppelsverschiedenen Verbänden an, kann aber jeder von ihnen einen Berater benennen, die jedoch
        in Bezugauf 3.5.1 und 3.5.2 als Einheit behandelt werden. Falls ein nicht dazu Berechtigter berät,
        zeigt ihm der Schiedsrichter eine rote Karte und verweist ihn vom Spielraum (der Box).
      • 3.5.1.3   

        Die Spieler dürfen sich nur während der Pausen zwischen den Sätzen oder während anderer
        erlaubter Spielunterbrechungen beraten lassen, jedoch nicht zwischen dem Ende der Einspielzeit und dem Beginn des Spiels. Falls ein Berechtigter zu anderen Zeiten berät, zeigt ihm der Schiedsrichtereine gelbe Karte, um ihn zu warnen, dass ein weiterer solcher Verstoß seine Entfernung vom Spielraum(der Box) zur Folge hat.
      • 3.5.1.4   

        Wenn nach einer Warnung im selben Mannschaftskampf oder im selben Spiel eines
        Individualwettbewerbes jemand unzulässigerweise berät, zeigt ihm der Schiedsrichter eine
        rote Karteund verweist ihn vom Spielraum (der Box), und zwar unabhängig davon, ob es sich bei ihm
        um den zuvor Verwarnten handelt oder nicht.
      • 3.5.1.5   

        In einem Mannschaftskampf darf der fortgeschickte Berater nur dann vor Ende dieses
        Mannschaftskampfes zurückkommen, wenn er selbst spielen muss; und er kann nicht durch einen anderen Berater ersetzt werden. In einem Individualwettbewerb darf er vor Ende des betreffenden Spiels nicht zurückkommen.
      • 3.5.1.6   

        Weigert sich der fortgeschickte Berater, der Aufforderung nachzukommen oder kommt er vor Ende
        des Spiels zurück, so unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und berichtet unverzüglich dem Oberschiedsrichter darüber.
      • 3.5.1.7   

        Diese Bestimmungen beziehen sich lediglich auf Ratschläge zum Spiel. Sie sollen einen Spieler
        bzw. Kapitän nicht daran hindern, einen berechtigten Protest einzulegen; ebensowenig soll dadurch die Beratung zwischen einem Spieler und dem Vertreter seines Nationalverbandes oder einem Dolmetscherverhindert werden, die der Erklärung einer Entscheidung dienen soll.

      3.5.2    Fehlverhalten

      • 3.5.2.1   

        Spieler, Betreuer und weitere Berater haben alle Unsitten und Verhaltensformen unterlassen, die den Gegner inunfairer Weise beeinflussen, die Zuschauer beleidigen oder den Tischtennissport in Misskredit bringen könnten. Dazu gehören etwa anstößige Ausdrucksweise, absichtliches Zerstören des Balls, absichtliches Hinausschlagen des Balls aus der Spielbox, Treten nach dem Tisch oder nach der Spielfeldumrandung undunangemessenes Verhalten gegenüber Oberschiedsrichter, Schiedsrichter oder Schiedsrichter-Assistenten.
      • 3.5.2.2   

        Wenn der Schiedsrichter der Auffassung ist, dass ein Spieler, Betreuer oder weiterer Berater ein
        schwerwiegendes Fehlverhalten begangen habe, unterbricht er das Spiel und erstattet dem Oberschiedsrichter Bericht. Bei weniger schwerem Fehlverhalten zeigt er zunächst eine gelbe Karte um den Betreffenden zu warnen, dass jegliche Wiederholung bestraft werde.

        Für Veranstaltungen des ÖTTV und der LTTV gelangt dies nur bei Einsatz von Schiedsrichtern,
        die vom ÖTTV oder einem LTTV nominiert wurden, zur Anwendung.

      • 3.5.2.3   

        Begeht ein Spieler, der verwarnt wurde, im selben Einzel- oder Doppelspiel oder im selben
        Mannschaftskampf einen zweiten Verstoß, spricht der Schiedsrichter seinem Gegner 1 Punkt und bei einem weiteren Verstoß 2 Punkte zu. Dabei zeigt er jedesmal eine gelbe und eine rote Karte zusammen (Ausnahmen: 3.5.2.2 und 3.5.2.5).

        Für Veranstaltungen des ÖTTV und der LTTV gelangt dies nur bei Einsatz von Schiedsrichtern,
        die vom ÖTTV oder einem LTTV nominiert wurden, zur Anwendung.

      • 3.5.2.4   

        Setzt ein Spieler, gegen den bereits 3 Strafpunkte verhängt wurden, sein Fehlverhalten fort oder ist
        das
        Fehlverhalten eines Spielers oder Betreuers zu irgendeiner Zeit besonders schwerwiegend,
        unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und berichtet unverzüglich dem Oberschiedsrichter.

        Für Veranstaltungen des ÖTTV und der LTTV gelangt dies nur bei Einsatz von Schiedsrichtern,
        die vom ÖTTV oder einem LTTV nominiert wurden, zur Anwendung.

      • 3.5.2.5   

        Wenn ein Spieler in einem Einzel- oder Doppelspiel seinen Schläger wechselt, wenn dieser nicht
        beschädigt
        wurde, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und unterrichtet den Oberschiedsrichter.
      • 3.5.2.6   

        Eine Verwarnung oder ein Strafpunkt, der durch einen Spieler eines Doppelpaares verursacht worden war,
        gilt für das gesamte Paar, jedoch nicht für weitere Einzelspiele des nicht verursachenden Spielers im selben
        Strafpunkte eines der beiden Spieler. Mannschaftsspiel. Zu Beginn eines Doppelspiels zählt für das Paar die höhere Zahl der Verwarnungen oder
      • 3.5.2.7   

        begeht ein Betreuer oder Berater, der verwarnt wurde, im selben Einzel- oder Doppelspiel oder im selbenMannschaftskampf einen weiteren Verstoß, zeigt der Schiedsrichter eine rote Karte und verweist
        ihn biszum Ende des Mannschaftskampfes oder, in einem Individualwettbewerb, bis zum Ende des betreffenden Spielsvom Spielraum (Ausnahme: 3.5.2.2).
      • 3.5.2.8   

        Der Oberschiedsrichter ist berechtigt, einen Spieler wegen grob unfairen oder beleidigenden Verhaltens zu
        disqualifizieren, wobei es unerheblich ist, ob diese Angelegenheit vom Schiedsrichter vorgetragen wurde oder nicht. Eine solche Disqualifizierung kann für das einzelne Spiel, einen Mannschaftskampf, den Wettbewerb oder die gesamte Veranstaltung ausgesprochen werden. Wenn der Oberschiedsrichter einen Spieler disqualifiziert, zeigt er eine rote Karte.
      • 3.5.2.9   

        Wird ein Spieler für 2 Einzel- oder Doppelspiele eines Mannschafts- oder eines Indvidualbewerbs
        disqualifiziert, so ist er automatisch für diesen Mannschafts- oder Individualbewerb disqualifiziert.
      • 3.5.2.10 

        Der Oberschiedsrichter kann jemanden für den Rest eines Bewerbs disqualifizieren, der während
        dieses
        Bewerbs bereits zweimal aus dem Spielraum (der Box) verwiesen worden war.
      • 3.5.2.11 

        Fälle von sehr schwerwiegendem Fehlverhalten müssen dem Verband des Betreffenden gemeldet werden.

      3.5.3     Gute Präsentation / Darbietung   NEU !

      • 3.5.3.1    

        Spieler, Betreuer und Funktionäre sollen das Ziel einer guten Darbietung des Tischtennissports hochhalten.
        Vor allem müssen die Spieler ihr Äußerstes geben, um ein Spiel zu gewinnen und dürfen nur wegen Krankheit
        oder Verletzung aufgeben.
      • 3.5.3.2    

        Jeder Spieler, der sich absichtlich nicht an diese Prinzipien hält, wird in Preisgeldturnieren mit völligem
        oder teilweisen Verlust des Preisgelds und/oder Sperre für ITTF-Veranstaltungen bestraft.

      • 3.5.3.3    

        Wird einem Berater oder Funktionär Mittäterschaft nachgewiesen, wird erwartet, dass der betreffende Nationalverband auch diese Person bestraft.
      • 3.5.3.4    

        Eine aus 4 Mitgliedern und 1 Vorsitzenden bestehende, vom Exekutivkomitee eingesetzte
        Disziplinarkommission entscheidet, ob ein Verstoß begangen wurde, und -falls erforderlich- über
        angemessene
        Sanktionen. Diese Kommission entscheidet auf der Grundlage von Weisungen, die das Exekutivkomitee erlässt.
      • 3.5.3.5    

        Der disziplinierte Spieler, Berater oder Funktionär kann innerhalb von 15 Tagen Einspruch
        gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission beim Exekutivkomitee der ITTF einlegen.

        Dessen Entscheidung in der Angelegenheit ist endgültig.
    • 3.6       Auslosung für Wettbewerbe nach dem K.O. System

      3.6.1    Freilose und Qualifikanten

      • 3.6.1.1    

        Die Zahl der Rasterplätze in der ersten Hauptrunde eines nach dem K.O.-System ausgetragenen
        Wettbewerbes muss einer Potenz von 2 (also 4, 8, 16, 32, usw.) entsprechen.
      • 3.6.1.1.1       

        Ist die Zahl der Meldungen kleiner als die der Plätze, so müssen in der ersten Runde
        genügend Freilose eingebaut werden, damit die geforderte Anzahl erreicht wird.
      • 3.6.1.1.2       

        Ist die Zahl der Meldungen größer als die der Plätze, muss eine Qualifikation vorgeschaltet werden,
        und zwar so, dass die Zahl der Qualifikanten und die der direkt qualifizierten Nennungen zusammen die erforderliche Anzahl ergeben.
      • 3.6.1.2    

        Freilose müssen möglichst gleichmäßig über die gesamte erste Runde verteilt werden.
        Dabei sind Freilose zunächst den Gesetzten - in der Reihenfolge, wie gesetzt wurde - zu geben.
      • 3.6.1.3    

        Qualifikanten müssen möglichst gleichmäßig in die Hälften, Viertel, Achtel oder Sechzehntel gelost werden.

      3.6.2    Setzen nach der Rangliste

      • 3.6.2.1    

        Innerhalb eines Wettbewerbs sind die Nennungen mit den höchsten Ranglistenplätzen zu setzen,
        damit sie erst in den abschließenden Runden aufeinandertreffen.
      • 3.6.2.2    

        Die Zahl der zu Setzenden darf die Zahl der Nennungen in der ersten Hauptrunde des Wettbewerbs
        nicht übersteigen.
      • 3.6.2.3    

        Die als Nr. 1 zu setzende Nennung wird auf den obersten Platz der ersten, die als Nr. 2 zu setzende
        Nennung wird auf den untersten Platz der zweiten Hälfte gesetzt; alle anderen zu setzenden
        Nennungen werden jedoch wie folgt auf bestimmte Plätze des Rasters gelost:
      • 3.6.2.3.1        

        Die als Nr. 3 und 4 zu setzenden Nennungen werden auf den untersten Platz
        der ersten und den obersten Platz der zweiten Hälfte des Rasters gelost;
      • 3.6.2.3.2        

        die als Nr. 5 bis 8 zu setzenden Nennungen werden auf die untersten Plätze der ungeraden
        sowie auf die obersten Plätze der geraden Viertel gelost;
      • 3.6.2.3.3        

        die als Nr. 9 bis 16 zu setzenden Nennungen werden auf die untersten Plätze der ungeraden
        sowie auf die obersten Plätze der geraden Achtel gelost;
      • 3.6.2.3.4        

        die als Nr. 17 bis 32 zu setzenden Nennungen werden auf die untersten Plätze der ungeraden
        sowie auf die obersten Plätze der geraden Sechzehntel gelost.
      • 3.6.2.4    

        In einem Mannschaftswettbewerb nach dem K.O.-System hat nur die jeweils am höchsten
        eingestufte Mannschaft eines Verbandes Anspruch auf Setzen nach der Rangliste.
      • 3.6.2.5    

        Das Setzen nach der Rangliste basiert auf der letzten von der ITTF veröffentlichten Rangliste.

         Ausnahmen:

      • 3.6.2.5.1        

        Kommen alle zu setzenden Nennungen aus Verbänden des gleichen Kontinentalverbandes
        so ist dessen zuletzt veröffentlichte Rangliste vorrangig.
      • 3.6.2.5.2        

        Kommen alle zu setzenden Nennungen aus dem gleichen Verband, so ist dessen zuletzt
        veröffentlichte Rangliste vorrangig.

      3.6.3    Setzen nach Aufstellung der Verbände

      • 3.6.3.1    

        Nennungen aus dem gleichen Verband sind, soweit möglich, so voneinander zu trennen,
        dass sie erst in den abschließenden Runden des Wettbewerbs aufeinandertreffen.
      • 3.6.3.2    

        Ein Verband muss seine gemeldeten Spieler und Paare der Spielstärke nach anführen.
        Etwaige Spieler der zum Setzen verwendeten Rangliste sind, in der Reihenfolge dieser Liste, zuerst anzuführen.
      • 3.6.3.3    

        Die als Nr. 1 und 2 angeführten Nennungen werden in verschiedene Hälften, die als Nr. 3 und 4
        angeführten werden in andere Viertel als die ersten beiden gelost.
      • 3.6.3.4    

        Die von 5 bis 8 angeführten Nennungen werden so gleichmäßig wie möglich in andere Achtel
        als die ersten vier gelost.
      • 3.6.3.5    

        Die von 9 bis 16 angeführten Nennungen werden so gleichmäßig wie möglich in andere Sechzehntel
        als die höher eingestufter Spieler oder Paare gelost und so weiter, bis alle Nennungen verteilt sind.
      • 3.6.3.6    

        Ein aus Spielern verschiedener Verbände gebildetes Herren- oder Damendoppel wird für den Verbandberücksichtigt, dem der in der Weltrangliste oder - falls keiner der beiden Spieler darin geführt wird - in der entsprechenden Erdteilrangliste höher eingestufte Spieler angehört. Ist keiner der beiden Spieler in einer solchen Liste angeführt, wird die Paarung für den Verband berücksichtigt, dessen Mannschaft in der  entsprechenden Weltrangliste für Mannschaften höher eingestuft ist.
      • 3.6.3.7    

        Ein Gemischtes Doppel aus Spielern verschiedener Verbände wird für den Verband berücksichtigt,
        dem der Herr angehört.
      • 3.6.3.8    

        Alternativ kann jedes Doppelpaar, das aus Spielern verschiedener Vebände besteht,
        als Paar für beide
        dieser Verbände angesehen werden.
      • 3.6.3.9    

        In einem Qualifikationsbewerb werden die Nennungen eines Verbandes - bis zur Zahl derQualifikationsgruppen - in getrennte Gruppen eingelost, und zwar so, dass die Qualifikanten
        so weit wie möglich nach den Grundsätzen unter 3.6.3.3 bis 3.6.3.5 voneinander getrennt werden.   

      3.6.4    Änderungen

      • 3.6.4.1    

        Eine bereits fertige Auslosung kann nur mit Zustimmung der verantwortlichen Turnierleitung und gegebenenfalls mit dem Einverständnis der Vertreter der direkt betroffenen Verbände geändert werden.
      • 3.6.4.2    

        Die Auslosung darf nur geändert werden, um Irrtümer und echte Missverständnisse bei der Übermittlung
        und Annahme einer Meldung zu korrigieren, um eine deutliche Unausgewogenheit zu beseitigen
        (siehe 3.6.5) oder um zusätzliche Spieler oder Paare einzufügen (siehe 3.6.6).
      • 3.6.4.3    

        Abgesehen von notwendigen Streichungen darf die Auslosung nach Spielbeginn in dem betreffenden Wettbewerb nicht geändert werden; ein Qualifikationswettbewerb kann im Sinne dieser Bestimmung als separate Konkurrenz angesehen werden.
      • 3.6.4.4    

        Ausgenommen im Falle seiner Disqualifikation darf ein Spieler nur mit seinem Einverständnis aus der Auslosung gestrichen werden. Diese Einwilligung muss entweder der Spieler, falls er anwesend ist,
        persönlich geben oder sein bevollmächtigter Vertreter, wenn er selbst abwesend ist.
      • 3.6.4.5    

        Keine Änderung darf bei einem Doppel erfolgen, wenn beide Partner anwesend und spielfähig sind.
        Verletzung, Krankheit oder Abwesenheit eines Partners können dagegen als rechtfertigende Gründe
        für eine Änderung akzeptiert werden.

      3.6.5    Neuauslosung

      • 3.6.5.1 

        Abgesehen von den Ausnahmen unter 3.6.4.2, 3.6.4.5 und 3.6.5.2 darf ein Spieler nicht von einem Platz der Auslosung auf einen anderen umgesetzt werden. Falls aus irgendeinem Grund die Auslosung zu              unausgewogen wird, muss der Wettbewerb, falls irgend möglich, völlig neu ausgelost werden.

      • 3.6.5.2    

        Beruht die Unausgewogenheit auf dem Ausfall mehrerer gesetzter Spieler oder Paare im selben Abschnitt des Rasters, so kann ausnahmsweise wie folgt verfahren werden:
        Die verbleibenden gesetzten Spieler oder Paare werden nach ihrer Rangfolge neu nummeriert und,
        soweit möglich, neu auf die Setzungsplätze gelost, wobei, soweit durchführbar, die Erfordernisse des Setzens nach Aufstellung der Verbände zu berücksichtigen sind.

      3.6.6    Nachträgliche Aufnahme von Nennungen

      • 3.6.6.1    

        Nach Ermessen der verantwortlichen Turnierleitung und mit Zustimmung des Oberschiedsrichters
        können Spieler, die zunächst nicht in der Auslosung enthalten sind, nachträglich aufgenommen werden.
      • 3.6.6.2    

        Zuerst werden auf etwaige freie Setzungsplätze in Rangfolge die stärksten neuen Spieler oder Paare gelost.
        Alle weiteren Spieler oder Paare sind auf die durch Ausfall oder Disqualifikation freigewordenen Plätze zu      losen, danach auf Freilose (außer solchen gegenüber von gesetzten Spielern oder Paaren).
      • 3.6.6.3    

        Spieler oder Paare, die bei einer Aufnahme in die ursprüngliche Auslosung nach der Rangliste gesetzt
        worden wären, dürfen nur auf freie Setzungsplätze gelost werden.

    • 3.7       Organisation von Veranstaltungen

      3.7.1    Berechtigung

      • 3.7.1.1     

        Sofern die Satzung beachtet wird, kann jeder Verband offene, beschränkte oder Einladungsturniere
        in seinem Gebiet durchführen und genehmigen oder Länderkämpfe veranstalten.
      • 3.7.1.2     

        Ein Verband kann in jeder Saison ein von ihm durchgeführtes offenes Erwachsenen-, Jugend- bzw. Seniorenturnier als seine Offenen Internationalen Meisterschaften der Allgemeinen Klasse, der Jugend
        bzw. der Senioren benennen. Ein Spieler darf an solchen Meisterschaften nur mit Erlaubnis seines Verbandes teilnehmen, die jedoch nicht ohne triftige Gründe verweigert werden darf.
      • 3.7.1.3     

        An solchen Offenen Internationalen Meisterschaften dürfen Spieler nur mit Zustimmung ihrer Verbände teilnehmen, allerdings darf eine solche Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen verweigert werden.
      • 3.7.1.4     

        An einem beschränkten Turnier oder Einladungsturnier dürfen Spieler nur mit Zustimmung ihrer Verbände teilnehmen, es sei denn, die ITTF oder - wenn alle Spieler vom gleichen Erdteil kommen - der zuständige       Kontinentalverband hat eine generelle Zustimmung erteilt.
      • 3.7.1.5     

        Ein Spieler oder eine Mannschaft darf nicht an einem internationalen Wettbewerb teilnehmen,
        wenn
        er/sie von seinem/ihrem National- oder Kontinentalverband gesperrt wurde.
      • 3.7.1.6     

        Welttitel dürfen für eine Veranstaltung nur mit Erlaubnis der ITTF, Erdteiltitel nur mit Erlaubnis
        des zuständigen Kontinentalverbandes verwendet werden.

      3.7.2     Vertretung

      • 3.7.2.1     

        Vertreter aller Verbände, deren Spieler an einer Offenen Internationalen Meisterschaft teilnehmen,
        dürfen bei der Auslosung anwesend sein. Sie müssen bei allen Änderungen der Auslosung oder                  Protestentscheiden, die ihre Spieler direkt betreffen könnten, gehört werden.
      • 3.7.2.2     

        Ein Gastverband ist berechtigt, mindestens einen Vertreter für die Turnierleitung eines Länderkampfes
        zu benennen, an dem er teilnimmt.

      3.7.3     Meldungen

      • 3.7.3.1     

        Meldeformulare für Offene Internationale Meisterschaften sind allen Verbänden spätestens zwei Kalendermonate vor Veranstaltungsbeginn und spätestens einen Kalendermonat vor Meldeschluss zuzuschicken.
      • 3.7.3.2     

        Alle Meldungen der Verbände für offene Turniere müssen akzeptiert werden. Der ausrichtende Verband
        ist jedoch berechtigt, Spieler an Qualifikationsrunden teilnehmen zu lassen. Bei der Entscheidung dieser        Zuweisung muss der ausrichtende Verband die einschlägigen Ranglisten der ITTF und der                  Kontinentalverbände sowie die spielstärkemäßige Aufstellung der Nennungen durch den betreffenden           Verband berücksichtigen.

      3.7.4     Konkurrenzen

      • 3.7.4.1     

        Offene Internationale Meisterschaften müssen folgende Konkurrenzen umfassen:
        Herreneinzel, Dameneinzel, Herrendoppel und Damendoppel.
        Darüber hinaus können ausgetragen werden:
        Gemischtes Doppel sowie internationale Mannschaftswettbewerbe für Mannschaften, die Verbände vertreten.
      • 3.7.4.2     

        Bei Welttitelbewerben müssen die Spieler in Junioren-, Jugend- und Schüler-Konkurrenzen am
        31. Dezember unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres, in dem die Veranstaltung stattfindet,
        unter 21, bzw. unter 18, bzw. unter 15 Jahre alt sein. Für die entsprechenden Konkurrenzen anderer
        Veranstaltungen werden diese Altersgrenzen empfohlen.
      • 3.7.4.3     

        Es wird empfohlen, Mannschaftskämpfe bei Offenen Internationalen Meisterschaften in einem der in 3.7.6 angeführten Systeme auszutragen; das jeweilige System ist im Meldeformular anzugeben.
      • 3.7.4.4     

        Die Hauptrunden der Einzel- und Doppelkonkurrenzen werden nach dem K.O.-System gespielt.
        Mannschaftswettbewerbe und Qualifikationsrunden für Einzel und Doppel können jedoch entweder nach dem K.O- oder nach dem Gruppensystem ausgetragen werden.

      3.7.5     Gruppenwettbewerbe

      • 3.7.5.1     

        In einem Gruppenwettbewerb spielt jedes Mitglied der Gruppe gegen jedes andere.
        Für jeden Sieg gibt es 2,
        für eine Niederlage in einem ausgetragenen Spiel 1 und für eine Niederlage in einem nicht ausgetragenen oder abgebrochenen Spiel 0 Punkte.
        Die Rangfolge wird zunächst durch die Zahl der erreichten Punkte bestimmt.
      • 3.7.5.2     

        Haben zwei oder mehr Gruppenmitglieder die gleiche Anzahl von Punkten errungen, so entscheidet über
        ihre
        Platzierung untereinander in dieser Reihenfolge die Punktzahl, dann das Spiel-, das Satz- und
        schließlich das Ballverhältnis.
        Dabei werden nur die Spiele der betroffenen Spieler oder Mannschaften untereinander berücksichtigt.
      • 3.7.5.3     

        Wenn in irgendeiner Phase der Berechnungen die Position von Gruppenmitgliedern bestimmt wurde,
        während andere noch gleich sind, so werden die Ergebnisse der Spiele dieser Mitglieder für alle weiteren nach 3.7.5.1 und 3.7.5.2 erforderlichen Berechnungen nicht mehr berücksichtigt.
      • 3.7.5.4     

        Ist es nicht möglich, bei Gleichstand die Platzierung nach 3.7.5.1 bis 3.7.5.3 zu bestimmen,
        so wird sie
        durch das Los entschieden.
      • 3.7.5.5     

        In den Qualifikationsstufen bei Welt- und  Olympischen Titelwettbewerben sowie Offenen Internationalen
        Meisterschaften werden die Spieler in Gruppen gelost und in absteigender Ordnung ihrer aktuellen Weltranglistenplätze in Gruppenpositionen eingewiesen.
        Dabei ist die Trennung nach Verbänden soweit wiemöglich zu beachten.
      • 3.7.5.6     

        Falls nicht von der Jury anders genehmigt, findet das letzte Spiel in der Gruppe bei einem zu ermittelnden    Qualifikanten zwischen den Spielern mit den Platzziffern 1 und 2 statt, bei zwei Qualifikanten zwischen
        den Spielern mit der Nummer 2 und 3 und so fort.

      3.7.6     Mannschaftsspielsysteme

      • 3.7.6.1     

        3 Gewinnspiele (5 Einzel)
      • 3.7.6.1.1           

        Eine Mannschaft besteht aus 3 Spielern.
      • 3.7.6.1.2           

        Die Spielreihenfolge lautet: A-X, B-Y, C-Z, A-Y, B-X.
      • 3.7.6.2     

        3 Gewinnspiele (4 Einzel und 1 Doppel).
      • 3.7.6.2.1           

        Eine Mannschaft besteht aus 2, 3 oder 4 Spielern.
      • 3.7.6.2.2           

        Die Spielreihenfolge lautet: A-X, B-Y, Doppel, A-Y, B-X.
      • 3.7.6.3     

        4 Gewinnspiele (6 Einzel und 1 Doppel).
      • 3.7.6.3.1           

        Eine Mannschaft besteht aus 3, 4 oder 5 Spielern.
      • 3.7.6.3.2           

        Die Spielreihenfolge lautet: A-Y, B-X, C-Z, Doppel, A-X, C-Y, B-Z.
      • 3.7.6.4     

        5 Gewinnspiele (9 Einzel).
      • 3.7.6.4.1           

        Eine Mannschaft besteht aus 3 Spielern.
      • 3.7.6.4.2           

        Die Spielreihenfolge lautet: A-X, B-Y, C-Z, B-X, A-Z, C-Y, B-Z, C-X, A-Y.

      3.7.7     Verfahren bei Mannschaftskämpfen

      • 3.7.7.1     

        Alle Spieler werden aus denen ausgewählt, die für den Wettbewerb gemeldet wurden.
      • 3.7.7.2     

        Vor einem Kampf wird das Recht, A, B, C oder X, Y, Z zu wählen, durch Los entschieden.
        Dann geben die Kapitäne dem Oberschiedsrichter oder seinem Vertreter ihre Mannschaftsaufstellung bekannt und fügen dem Namen jedes Einzelspielers den betreffenden Buchstaben hinzu.
      • 3.7.7.3     

        Die Doppelpaarungen brauchen erst nach Ende des unmittelbar vorausgehenden Einzels benannt  zu werden.
      • 3.7.7.4     

        Ein Mannschaftskampf ist beendet, wenn eine Mannschaft den Siegpunkt
        (= die Mehrheit der möglichen Spiele) errungen hat.

      3.7.8     Ergebnisse

      • 3.7.8.1     

        Der ausrichtende Verband muss dem ITTF-Sekretariat und dem Sekretär des betreffenden Erdteilverbandes so bald wie möglich nach Ende der Veranstaltung, jedoch spätestens 7 Tage danach, die detaillierten Ergebnisse (einschließlich der genauen Satzresultate) zuschicken von:
        Länderkämpfen, sämtlichen Runden von Erdteil- und Offenen Internationalen Meisterschaften
        sowie von den Schlussrunden Nationaler Meisterschaften.

      3.7.9     Fernsehen

      • 3.7.9.1     

        Die Fernsehübertragung von Veranstaltungen außer Welt-, Erdteil-, oder Olympischen Titelwettbewerben darf nur mit Zustimmung des Verbandes ausgestrahlt werden, in dessen Gebiet die Sendung gemacht wurde.
      • 3.7.9.2     

        Die Teilnahme an einer internationalen Veranstaltung bedeutet automatisches Einverständnis des für die ausländischen Spieler zuständigen Verbandes mit der Fernsehübertragung dieser Veranstaltung.
        Bei Welt-,Erdteil- oder Olympischen Titelwettbewerben wird dieses Einverständnis für alle Live- und aufgezeichneten Sendungen während der Meisterschaften und innerhalb eines Kalendermonats danach vorausgesetzt.

    • 3.8    Internationale Spielberechtigung

      • 3.8.1     

        Die Spielberechtigung bei Olympischen Titelwettbewerben ist separat in 4.3.1 geregelt.
      • 3.8.2     

        Ein Spieler gilt dann als Repräsentativspieler eines Verbandes, wenn er die Nomination für diesen Verband akzeptiert hatte und in der Folge an einer der unter 3.1.2.3 angeführten Veranstaltungen, ausgenommen      Individualbewerbe bei Offenen Internationalen Meisterschaften, teilnimmt.
      • 3.8.3     

        Ein Spieler darf einen Verband nur dann vertreten, wenn er Staatsbürger des Landes ist, in dem dieser Verband zuständig ist. Hat aber ein Spieler einen Verband in Übereinstimmung mit den früheren Bestimmungen vor dem 1. September 2004 vertreten, so gilt diese Spielberechtigung weiterhin.
      • 3.8.3.1   NEU   

        Haben Spieler mehrerer Verbände die selbe Staatsbürgerschaft, so darf ein Spieler einen dieser Verbände nur dann vertreten, wenn er entweder im Gebiet des betreffenden Verbandes geboren wurde oder dort seinen Hauptwohnsitz hat.
      • 3.8.3.2            

        Ein Spieler, der für mehrere Verbände spielberechtigt ist, hat das Recht zu wählen,
        welchen der betreffenden Verbände er vertritt.

      • 3.8.4     

        Ein Spieler darf einen Kontinentalverband nur dann in einem Wettbewerb von Erdteilmannschaften
        vertreten, wenn er nach 3.8.3 für einen Mitgliedsverband dieses Kontinentalverbands spielberechtigt ist.

      • 3.8.5     

        Ein Spieler darf innerhalb von 3 Jahren nicht verschiedene Verbände vertreten.
      • 3.8.6     

        Ein Verband darf einen Spieler unter seiner Rechtszuständigkeit für Individualbewerbe bei Offenen Internationalen Meisterschaften nominieren; dies kann in Veröffentlichungen der ITTF, wie der Weltrangliste, angezeigt werden hat aber nicht zur Folge, dass dieser Spieler die Spielberechtigung für den nominierenden Verband nach 3.8.2 erwirbt.
      • 3.8.7     

        Ein Spieler oder sein Verband muss auf Verlangen des Oberschiedsrichters urkundliche Nachweise für seine Spielberechtigung vorlegen.
      • 3.8.8     

        Einsprüche in Fragen der Spielberechtigung sind an die "Spielberechtigungs-Kommission", der die Mitglieder des Exekutiv-Komitees sowie die Vorsitzenden des Regel-Komitees und der Athleten-Kommission angehören, zu richten.
        Die Entscheidung dieser Kommission ist endgültig.