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Abschnitt E

  • BL-Durchführungsbestimmungen

    • 1.  ALLGEMEINES

      • Für die Durchführung der Bundesliga-Bewerbe gilt grundsätzlich das "Handbuch für den Tischtennis­sport in Österreich", daraus insbesondere die "Bestimmungen für Tisch­tennis-Wettbewerbe in Österreich". Das Kapitel XI enthält Bestimmungen für die Bundesliga. Weitere Bestimmungen werden im Folgenden dargestellt und erläu­tert. 

    • 2.  RAHMENBEDINGUNGEN

      • Das Spielfeld muss in der Bundesliga eine Mindestgröße von 12 x 6 m in Form einer geschlossenen Box aufweisen. Die Lichtquelle muss minde­stens 3.5 m über dem Boden angebracht sein und minde­stens 400 Lux über dem Tisch bzw. mindestens 200 Lux im Spielfeld liefern.
      • Ausnahmen von diesen Maßen und Werten sind in der 1. Herren-Bundesliga nicht möglich. In den anderen Bundesligen kann durch den Engeren Bundesliga-Ausschuss - über begründetes Ansuchen - eine Ausnahme­genehmigung gewährt werden, wenn die ver­langten Mindestwerte nicht um mehr als 10% unterschritten werden.
      • Die Raumtemperatur muss ab 30 Minuten vor Spielbeginn mindestens +12° Celsius betragen.
      • Die Verwendung von Zählgeräten sowie einer Spielstandsanzeigetafel, auf der der jeweilige Zwischenstand des Mannschaftsspiels zu ersehen ist, ist obligatorisch.
      • Spiele der 1. und 2. Herren-Bundesliga sind auf 2 im selben Raum befindlichen Tischen gleicher Marke, Type und Farbe sowie mit Bällen gleicher Marke, Type und Farbe auszutragen.
      • Innerhalb einer Mannschaft sind gleichartige und gleichfarbige Hemden zu tragen. Art und Farbe dürfen während des gesamten Mannschaftsspiels nicht gewechselt werden. Allfällige Werbe­aufdrucke dürfen jedoch unterschiedlich sein.
      • Unmittelbar vor Spielbeginn begrüßt der Repräsentant des Heimvereins Teams und Schiedsrichter und stellt gegebenenfalls Spieler beider Mannschaften und Schieds­richter dem Publikum vor. 

    • 3.  SPIELBERECHTIGUNG

      • Mit der Meldung gibt jede Mannschaft dem Engeren Bundesliga-Ausschuss und dem zuständigen LTTV einen Kader von höchstens 15 Spielern bekannt, darunter in der 2. Herren-Bundesliga maximal 10 Nachwuchsspieler. Änderungen der Kader sind 14 Tage nach schriftlicher Meldung an den Engeren Bundesliga-Ausschuss und nur in begrün­deten Fällen möglich; sie bedürfen dessen Geneh­migung.
      • Mit der parallelen Meldung an die Bundesliga und den zuständigen LTTV gibt jeder Verein für jede Mannschaft einen Kader von höchstens 30 Spielern bekannt, darunter in der 2. Herren-Bundesliga maximal 10 Nach­wuchsspieler. Änderungen der Kader sind 14 Tage nach schriftlicher Meldung an den Engeren Bundesliga-Ausschuss und nur in begründeten Fällen möglich; sie bedürfen dessen Genehmigung.
      • Die zuständigen LTTV haben jeweils bis 14 Tage vor der 1. Bundesliga-Runde die Spielberechtigung der Kaderspieler der Bundesligavereine ihres Bereiches zu über­prüfen und dem Engeren Bundesliga-Ausschuss zu bestätigen. Sollten noch Unklarheiten bestehen - etwa eine Freigabeverweigerung erfolgt sein - und das Ver­fahren beim LTTV noch laufen, dann ist darauf hinzuweisen. Der Bundesliga-Ausschuss ist ermächtigt, diese Angaben zu überprüfen.
      • Die LTTV haben allfällige Anmeldungen bisher im Ausland gemeldeter Spieler an den Engeren Bundesliga-Ausschuss weiterzugeben, der die Spielberechti­gung für die Bundesliga - eventuell auch provisorisch - erteilt. Solche Spielberechti­gun­gen können auch befristet erteilt werden. Dies ist im Spielerpass zu vermerken. Jedenfalls hat dies dann zu geschehen, wenn der ausländische Ver­band nur eine befristete Spiel­erlaubnis erteilte. Auch bei unbefristeter Freigabe kann der Engere Bundesliga-Ausschuss den aufrechten Bestand dieser Genehmigung überprüfen.
      • Werden Nicht-Österreicher oder zuletzt im Ausland gemeldete Spieler, die in den Kadern genannt wurden, durch mindestens 4 Runden nicht in der Bundesliga einge­setzt, kann dies der Verein nicht glaubhaft erklären (z.B. durch Verletzung oder Studium) und kann insbe­sondere eine Spielertätigkeit im Ausland nicht ausge­schlos­sen werden, so kann der Engere Bundesliga-Ausschuss die Spielge­nehmigung ent­ziehen und sie bei Wegfall dieser Gründe auch wieder erteilen.
      • Setzt eine Mannschaft in der 2. Damen-Bundesliga eine Nicht-Österreicherin ein, so muss in diesem Spiel im Einzel auch eine Spielerin eingesetzt werden, die im vor­letzten Spieljahr der Juniorenklasse oder einer jüngeren Nach­wuchsklasse ange­hört hat. Wird diese Auflage nicht erfüllt, so wird über den betreffenden Verein eine Ordnungsstrafe verhängt. 

    • 4.  NACHWUCHSSPIELER IN DER 2. HERREN-BUNDESLIGA

      • Am Wettspielbericht ist der Name des Nachwuchsspielers (gemäß §47 Abs. 1 lit. c des Regulativs) mit "N" zu kennzeichnen. 

    • 5.  SPIELERBINDUNG

      • Dieser Punkt gilt sinngemäß auch für Vereine mit Mannschaften in der Superliga und in der Bundesliga.
      • Der Kader der für den Einsatz in der Bundesliga vorgesehenen Spieler ist in einer bindenden Rangord­nung zu nennen.
      • Bei Vereinen mit 2 Mannschaften in der Bundesliga bzw. Superliga sind die drei erst­gereihten Spieler nicht in der 2. Mannschaft spielberechtigt. Der Einsatz des drittge­reihten Spielers ist nur in Ausnahmefällen über Ansuchen (spätestens 2 Wochen vor dem Spieltermin) an den Engeren Bundesliga-Ausschuss möglich. Hin­sichtlich des Einsatzes weiterer Spieler in der 1. Bundesliga bestehen keine Be­schrän­kungen. Dabei wird vorausge­setzt, dass die Reihenfolge der im Kader ange­gebenen Spieler dem tat­sächlichen Einsatz in der 1. Bundesliga entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, so nimmt der Engere Bundesliga-Ausschuss Korrekturen vor.
      • Hinsichtlich der Spielerbindung gelten gleichnummerierte Runden der 1. und 2. Bundesliga als einander zugeordnet. 

    • 6.  PFLICHTTERMINE

      • Pflichttermine sind Samstag, 15.00 Uhr, und Sonntag, 10.00 Uhr. In beiderseitigem Ein­vernehmen kann der Spielbeginn am Samstag abweichend zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr angesetzt werden. Die für Sonntag ausgelosten Spiele können ein­ver­nehmlich auf Freitag, 19.00 Uhr, verlegt werden.
      • Der Bundesliga-Vorsitzende ist von solchen Änderungen jeweils bis spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin schriftlich zu verständigen, sodass eine zeit­gerechte Benach­richtung der Medien und die Verlautbarung in den Verbands-Mittei­lungen erfol­gen kann.
      • In den letzten vier Meisterschaftsrunden ist die Rückziehung einer Mannschaft nicht mehr gestattet. Für jedes Nichtantreten wird die dafür vorgesehene Ordnungsstrafe verhängt.
      • Zur schriftlichen Benachrichtigung ist nur der Heimverein verpflichtet; für den Gast­verein genügt auch eine telefonische Bestätigung an den Bundesliga-Vorsitzenden. Zugleich mit der Benachrichtigung des Bundesliga-Vorsitzenden ist bei jeder Spielverle­gung der zuständige LTTV-Schiedsrichter­referent zu verständigen.
      • Der Engere Bundesliga-Ausschuss kann Meisterschaftsspiele der letzten Doppelrunde aller Bundesligen zur gleichen Spielzeit ansetzen. 

    • 7.  SPIELVERLEGUNG

      • Ein für den Wettspielgegner verpflichtender Verlegungsgrund ist bei folgenden inter­nationalen Einsätzen von Stammspielern gegeben: Nomi­nierung durch ITTF oder ETTU; Einsatz durch den ÖTTV bei WM, EM, EM-Qualifikationsspielen und offiziellen internationalen Länderkämpfen. Falls bei einer solchen Verlegung keine Termineini­gung erzielt werden kann, erfolgt die Festsetzung des Spieltermins durch den Enge­ren Bundesliga-Ausschuss. Bundesligaspiele dürfen ansonsten nur aus wichtigen Gründen und nur einvernehmlich verlegt werden. Nachverlegungen sind dabei nur im Herbstdurchgang gestattet. In jedem Fall ist durch den die Verlegung anstrebenden Verein ein Ansuchen an den Bundesliga-Vorsitzenden zu stellen.
      • Der die Ver­legung anstre­bende Ver­ein hat spätestens 1 Woche vor dem gewünsch­ten Spiel­termin (bei Vorverlegungen) bzw. vor dem ursprünglichen Termin (bei Nachver­le­gungen) ein schrift­liches Ansuchen unter Angabe des Verschiebungsgrun­des an den Bundesliga-Vorsitzenden zu richten. Die Einverständniserklärung des Wett­spielgegners ist Voraus­setzung. Sie kann schriftlich oder auch telefonisch erfol­gen. Weiters besteht für den Heimverein die Ver­pflichtung, bei jeder Spielverlegung den zuständigen LTTV-Schiedsrichter­referenten zu verständigen. 

    • 8.  EINSPIELZEIT, SPIELPAUSEN

      • Der Heimverein hat über Verlangen der Gastmannschaft das Einspielen auf dem Match­tisch 35 bis 15 Minuten vor Spielbeginn zu ermöglichen. In der 2. Herren-Bundes­liga hat der Heimverein über Verlangen der Gastmannschaft das Einspielen auf den Match­tischen für die Gesamtdauer von 50 Minuten bis unmittelbar vor Spielbe­ginn zu ermög­lichen - und zwar 25 Minuten auf einem und anschließend 25 Minuten auf dem anderen Tisch.
      • Jedem Spieler steht zwischen zwei von ihm auszutragenden Spielen eine Pause von 8 Minuten zu.
    • 9.  RESULTATDURCHGABE

      • Die ordnungsgemäß ausgefüllten Wettspielberichte sind durch den Heim­ver­ein spätestens am Vormittag des dem Spieltag nächstfolgenden Werk­tages dem Bundesliga-Vorsitzenden per Telefax und im Original per Briefpost innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel zu übermitteln.
      • Der Heimverein ist verpflichtet, das Wettspiel­ergeb­nis und die Ergebnisse der einzelnen Individualspiele mittels eines durch den ÖTTV bereitgestellten Programm-Systems spätestens 60 Minuten nach Spielende über das Internet zu veröffentlichen; für den Gastverein besteht die Verpflichtung, diese Eingabe bis zum - dem Spiel folgenden Werktag 12:00 Uhr -  zu bestätigen, bzw. bis 18:00 dem Bundesliga-Ausschuss eine Korrektur anzu­zeigen.

    • 10.  SCHIEDSRICHTER

      • Die Nomination der Schiedsrichter in der 1. und 2. Herren-Bundesliga und der 1. Damen-Bundesliga erfolgt durch den Engeren Bundesliga-Ausschuss auf Vorschlag des Schieds­richterreferenten des zuständigen LTTV. Der ÖTTV-Schiedsrichter­referent ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesliga-Vorsitzenden einzelne Spiele selbst zu besetzen. Der Schiedsrichterreferent des betreffen­den LTTV ist davon zu infor­mieren.
      • Wird ein Bundesliga-Bewerb in Sammelrunden ausgetragen, so nominiert der En­gere Bundesliga-Ausschuss dazu einen Oberschiedsrichter.
      • Der Ausrichter des Qualifikationsturnieres zur 2. Herren-Bundesliga hat zumin­dest 50% mehr Schiedsrichter zu stellen, als auf Grund des Nennungs­ergebnisses gleichzeitig Spiele zur Austragung gelangen können.
      • Jedem Verein steht es zu, spätestens zwei Wochen vor dem Spieltermin zusätzliche Schiedsrichter auf seine Kosten beim Engeren Bundesliga-Ausschuss anzu­fordern. Solche offiziell eingesetzten Schiedsrichter leiten sämtliche Spiele des betref­fenden Mann­schafts­spiels, unabhängig davon, von welcher Seite sie angefordert wurden.
      • Die Gebühren für Oberschiedsrichter und Schiedsrichter sind im Finanzregulativ geregelt. Der Repräsentant des Heimvereins bezahlt vor Spielbe­ginn die Schieds­richtergebühr. 

    • 11.  NENNGELDER, GEBÜHREN, ORDNUNGSSTRAFEN

      a)   Nenngeld:                                                                                  NEU !

      1. Herren Bundesliga

      :

      € 500.-

      2. Herren Bundesliga

      :

      € 400.-

      1. Damen Bundesliga

      :

      € 400.-

      2. Damen Bundesliga

      :

      € 200.-

      Herren-Superliga (zusätzlich für Meister-Play-off)

      :

      € 300.-

      Damen-Superliga (zusätzlich für Meister-Play-off)

      :

      € 250.-

      Qualifikationsturnier zur 2. Herren Bundesliga

      :

       € 120.-

      b)   Rückziehung:

      Bei abgegebener Nennung nach der 1. Runde:

      1. Herren Bundesliga

      :

      € 363.-

      2. Herren Bundesliga

      :

      € 218.-

      1. Damen Bundesliga

      :

      € 218.-

      2. Damen Bundesliga

      :

      € 145.-

      Bei abgegebener Nennung vor der 1. Runde:

      1. Herren Bundesliga

      :

      € 218.-

      2. Herren Bundesliga

      :

      € 145.-

      1. Damen Bundesliga

      :

      € 145.-

      2. Damen Bundesliga

      :

      €   73.-

      c)   Nichtantreten:

      • Bei Nichtantreten des Heimvereins: € 200.- pro Mannschaftsspiel sowie Reise­kosten­ersatz an den Wett­spielgegner (bei Vierermannschaft: 5 Personen; bei Dreier­mann­schaft: 4 Personen; Bahn, 2. Klasse). Sollte durch rechtzeitige Verständigung des Gegners (mind. 2 Tage vor dem Spieltermin) die Anreise entfallen, wird eine Ordnungsstrafe von € 300,- fällig.
      • Bei Nichtantreten des Gastvereins: € 200.- pro Spiel  sowie  ein pauschaler Ausfallsbetrag von weiteren € 300,-- an den Heimverein.
      • Dies gilt auch für alle Mann­schaften und pro Mannschaftsspiel der 2. Damen-Bundesliga.

      d)   Unkomplettes Antreten:

      Ab dem 2. unkompletten Antreten pro Durchgang je Mannschaftsspiel:

      1. Herren Bundesliga

      :

      € 44.-

      2. Herren Bundesliga

      :

      € 29.-

      1. Damen Bundesliga

      :

      € 29.-

      2. Damen Bundesliga

      :

      € 22.-

      e)   Unterlassung der Resultatdurchgabe gemäß Punkt 9:

      Je Runde:

       

      € 15.-

      Bei 1. Wiederholung:

       

      € 29.-

      Bei 2. Und jeder weiteren Wiederholung:

       

      € 58.-


      f)   Fehlerhaftes oder unvollständiges Ausfertigen des Spielberichtes:           € 15.-

      g)  Verspätete Aufgabe des Spielberichtes, verspätetes Eintreffen wegen fal­scher Adressierung sowie nicht
           erfolgte, verspätete oder fehlerhafte Durch­gabe und Bestätigung über das Internet oder per Telefax: € 15.-

      h)   Nichtverwendung eines Zählgerätes: € 22.- je Mannschaftsspiel

      j)    Nichtverwendung einer Spielstandsanzeigetafel: € 22.- je Mannschaftsspiel 

      k)   Nichteinsatz einer Nachwuchsspielerin gemäß Punkt 3: Pro Runde € 15.- sowie zusätzlich pro Sportjahr € 145.-

      l)    Bei Missachtung der Bestimmungen können Ordnungsstrafen bis € 1.000.- ver­hängt werden.

      m)  Sind Nenngelder, Gebühren oder Ordnungsstrafen nicht innerhalb von 3 Wochen nach Verlautbarung auf             dem Konto des ÖTTV eingegangen, so erfolgt ein Zuschlag von 20%. Bei weiterer Säumigkeit kann die                     Sperre verhängt werden.

    • 12.  EINZEL-REIHUNGSLISTE 

      • Der Engere Bundesliga-Ausschuss erstellt und veröffentlicht nach Abschluss jedes Spiel­halbjahres Einzel-Reihungslisten der Bundesliga-Bewerbe.
      • Aufgenommen in die Reihungsliste werden Spieler, die in zumindest der Hälfte der mög­lichen Mann­schaftsspiele ihrer Mannschaft zum Einsatz gekommen sind.
      • Spieler ohne Niederlage rangieren in der Reihungsliste vor Spielern mit mindestens einer Niederlage. Bei zwei Spielern ohne Niederlage ist jener vorzureihen, der ein höheres Produkt aus der Anzahl der ausgetragenen Mannschaftsspiele und der Anzahl der gewonnenen Einzelspiele aufweist. Bei Spielern die mindestens eine Nieder­lage aufweisen, sind jene vorzureihen, die ein höheres Produkt aus der Anzahl der ausge­tragenen Mannschafts­spiele und dem Quotienten aus den gewonnenen und den ver­lorenen Einzelspielen auf­weisen.
      • Hat ein Spieler ein Einzelspiel begonnen, so werden allenfalls von ihm kampflos abge­gebene Einzel­spiele des Mannschaftsspiels für ihn als Niederlage und für den entspre­chenden Gegenspieler als Sieg gewertet. Wird ein Spieler zwar bei der Mann­schafts­aufstellung am Spielformular vermerkt, beginnt jedoch kein Einzel­spiel, so werden die betreffenden kampflos abgegebenen Spiele nicht für die Reihungsliste gewertet.