Abschnitt E
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BL-Durchführungsbestimmungen
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1. ALLGEMEINES
- Für die Durchführung der Bundesliga-Bewerbe gilt grundsätzlich das "Handbuch für den Tischtennissport in Österreich", daraus insbesondere die "Bestimmungen für Tischtennis-Wettbewerbe in Österreich". Das Kapitel XI enthält Bestimmungen für die Bundesliga. Weitere Bestimmungen werden im Folgenden dargestellt und erläutert.
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2. RAHMENBEDINGUNGEN
- Das Spielfeld muss in der Bundesliga eine Mindestgröße von 12 x 6 m in Form einer geschlossenen Box aufweisen. Die Lichtquelle muss mindestens 3.5 m über dem Boden angebracht sein und mindestens 400 Lux über dem Tisch bzw. mindestens 200 Lux im Spielfeld liefern.
- Ausnahmen von diesen Maßen und Werten sind in der 1. Herren-Bundesliga nicht möglich. In den anderen Bundesligen kann durch den Engeren Bundesliga-Ausschuss - über begründetes Ansuchen - eine Ausnahmegenehmigung gewährt werden, wenn die verlangten Mindestwerte nicht um mehr als 10% unterschritten werden.
- Die Raumtemperatur muss ab 30 Minuten vor Spielbeginn mindestens +12° Celsius betragen.
- Die Verwendung von Zählgeräten sowie einer Spielstandsanzeigetafel, auf der der jeweilige Zwischenstand des Mannschaftsspiels zu ersehen ist, ist obligatorisch.
- Spiele der 1. und 2. Herren-Bundesliga sind auf 2 im selben Raum befindlichen Tischen gleicher Marke, Type und Farbe sowie mit Bällen gleicher Marke, Type und Farbe auszutragen.
- Innerhalb einer Mannschaft sind gleichartige und gleichfarbige Hemden zu tragen. Art und Farbe dürfen während des gesamten Mannschaftsspiels nicht gewechselt werden. Allfällige Werbeaufdrucke dürfen jedoch unterschiedlich sein.
- Unmittelbar vor Spielbeginn begrüßt der Repräsentant des Heimvereins Teams und Schiedsrichter und stellt gegebenenfalls Spieler beider Mannschaften und Schiedsrichter dem Publikum vor.
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3. SPIELBERECHTIGUNG
- Mit der Meldung gibt jede Mannschaft dem Engeren Bundesliga-Ausschuss und dem zuständigen LTTV einen Kader von höchstens 15 Spielern bekannt, darunter in der 2. Herren-Bundesliga maximal 10 Nachwuchsspieler. Änderungen der Kader sind 14 Tage nach schriftlicher Meldung an den Engeren Bundesliga-Ausschuss und nur in begründeten Fällen möglich; sie bedürfen dessen Genehmigung.
- Mit der parallelen Meldung an die Bundesliga und den zuständigen LTTV gibt jeder Verein für jede Mannschaft einen Kader von höchstens 30 Spielern bekannt, darunter in der 2. Herren-Bundesliga maximal 10 Nachwuchsspieler. Änderungen der Kader sind 14 Tage nach schriftlicher Meldung an den Engeren Bundesliga-Ausschuss und nur in begründeten Fällen möglich; sie bedürfen dessen Genehmigung.
- Die zuständigen LTTV haben jeweils bis 14 Tage vor der 1. Bundesliga-Runde die Spielberechtigung der Kaderspieler der Bundesligavereine ihres Bereiches zu überprüfen und dem Engeren Bundesliga-Ausschuss zu bestätigen. Sollten noch Unklarheiten bestehen - etwa eine Freigabeverweigerung erfolgt sein - und das Verfahren beim LTTV noch laufen, dann ist darauf hinzuweisen. Der Bundesliga-Ausschuss ist ermächtigt, diese Angaben zu überprüfen.
- Die LTTV haben allfällige Anmeldungen bisher im Ausland gemeldeter Spieler an den Engeren Bundesliga-Ausschuss weiterzugeben, der die Spielberechtigung für die Bundesliga - eventuell auch provisorisch - erteilt. Solche Spielberechtigungen können auch befristet erteilt werden. Dies ist im Spielerpass zu vermerken. Jedenfalls hat dies dann zu geschehen, wenn der ausländische Verband nur eine befristete Spielerlaubnis erteilte. Auch bei unbefristeter Freigabe kann der Engere Bundesliga-Ausschuss den aufrechten Bestand dieser Genehmigung überprüfen.
- Werden Nicht-Österreicher oder zuletzt im Ausland gemeldete Spieler, die in den Kadern genannt wurden, durch mindestens 4 Runden nicht in der Bundesliga eingesetzt, kann dies der Verein nicht glaubhaft erklären (z.B. durch Verletzung oder Studium) und kann insbesondere eine Spielertätigkeit im Ausland nicht ausgeschlossen werden, so kann der Engere Bundesliga-Ausschuss die Spielgenehmigung entziehen und sie bei Wegfall dieser Gründe auch wieder erteilen.
- Setzt eine Mannschaft in der 2. Damen-Bundesliga eine Nicht-Österreicherin ein, so muss in diesem Spiel im Einzel auch eine Spielerin eingesetzt werden, die im vorletzten Spieljahr der Juniorenklasse oder einer jüngeren Nachwuchsklasse angehört hat. Wird diese Auflage nicht erfüllt, so wird über den betreffenden Verein eine Ordnungsstrafe verhängt.
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4. NACHWUCHSSPIELER IN DER 2. HERREN-BUNDESLIGA
- Am Wettspielbericht ist der Name des Nachwuchsspielers (gemäß §47 Abs. 1 lit. c des Regulativs) mit "N" zu kennzeichnen.
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5. SPIELERBINDUNG
- Dieser Punkt gilt sinngemäß auch für Vereine mit Mannschaften in der Superliga und in der Bundesliga.
- Der Kader der für den Einsatz in der Bundesliga vorgesehenen Spieler ist in einer bindenden Rangordnung zu nennen.
- Bei Vereinen mit 2 Mannschaften in der Bundesliga bzw. Superliga sind die drei erstgereihten Spieler nicht in der 2. Mannschaft spielberechtigt. Der Einsatz des drittgereihten Spielers ist nur in Ausnahmefällen über Ansuchen (spätestens 2 Wochen vor dem Spieltermin) an den Engeren Bundesliga-Ausschuss möglich. Hinsichtlich des Einsatzes weiterer Spieler in der 1. Bundesliga bestehen keine Beschränkungen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Reihenfolge der im Kader angegebenen Spieler dem tatsächlichen Einsatz in der 1. Bundesliga entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, so nimmt der Engere Bundesliga-Ausschuss Korrekturen vor.
- Hinsichtlich der Spielerbindung gelten gleichnummerierte Runden der 1. und 2. Bundesliga als einander zugeordnet.
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6. PFLICHTTERMINE
- Pflichttermine sind Samstag, 15.00 Uhr, und Sonntag, 10.00 Uhr. In beiderseitigem Einvernehmen kann der Spielbeginn am Samstag abweichend zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr angesetzt werden. Die für Sonntag ausgelosten Spiele können einvernehmlich auf Freitag, 19.00 Uhr, verlegt werden.
- Der Bundesliga-Vorsitzende ist von solchen Änderungen jeweils bis spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin schriftlich zu verständigen, sodass eine zeitgerechte Benachrichtung der Medien und die Verlautbarung in den Verbands-Mitteilungen erfolgen kann.
- In den letzten vier Meisterschaftsrunden ist die Rückziehung einer Mannschaft nicht mehr gestattet. Für jedes Nichtantreten wird die dafür vorgesehene Ordnungsstrafe verhängt.
- Zur schriftlichen Benachrichtigung ist nur der Heimverein verpflichtet; für den Gastverein genügt auch eine telefonische Bestätigung an den Bundesliga-Vorsitzenden. Zugleich mit der Benachrichtigung des Bundesliga-Vorsitzenden ist bei jeder Spielverlegung der zuständige LTTV-Schiedsrichterreferent zu verständigen.
- Der Engere Bundesliga-Ausschuss kann Meisterschaftsspiele der letzten Doppelrunde aller Bundesligen zur gleichen Spielzeit ansetzen.
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7. SPIELVERLEGUNG
- Ein für den Wettspielgegner verpflichtender Verlegungsgrund ist bei folgenden internationalen Einsätzen von Stammspielern gegeben: Nominierung durch ITTF oder ETTU; Einsatz durch den ÖTTV bei WM, EM, EM-Qualifikationsspielen und offiziellen internationalen Länderkämpfen. Falls bei einer solchen Verlegung keine Termineinigung erzielt werden kann, erfolgt die Festsetzung des Spieltermins durch den Engeren Bundesliga-Ausschuss. Bundesligaspiele dürfen ansonsten nur aus wichtigen Gründen und nur einvernehmlich verlegt werden. Nachverlegungen sind dabei nur im Herbstdurchgang gestattet. In jedem Fall ist durch den die Verlegung anstrebenden Verein ein Ansuchen an den Bundesliga-Vorsitzenden zu stellen.
- Der die Verlegung anstrebende Verein hat spätestens 1 Woche vor dem gewünschten Spieltermin (bei Vorverlegungen) bzw. vor dem ursprünglichen Termin (bei Nachverlegungen) ein schriftliches Ansuchen unter Angabe des Verschiebungsgrundes an den Bundesliga-Vorsitzenden zu richten. Die Einverständniserklärung des Wettspielgegners ist Voraussetzung. Sie kann schriftlich oder auch telefonisch erfolgen. Weiters besteht für den Heimverein die Verpflichtung, bei jeder Spielverlegung den zuständigen LTTV-Schiedsrichterreferenten zu verständigen.
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8. EINSPIELZEIT, SPIELPAUSEN
- Der Heimverein hat über Verlangen der Gastmannschaft das Einspielen auf dem Matchtisch 35 bis 15 Minuten vor Spielbeginn zu ermöglichen. In der 2. Herren-Bundesliga hat der Heimverein über Verlangen der Gastmannschaft das Einspielen auf den Matchtischen für die Gesamtdauer von 50 Minuten bis unmittelbar vor Spielbeginn zu ermöglichen - und zwar 25 Minuten auf einem und anschließend 25 Minuten auf dem anderen Tisch.
- Jedem Spieler steht zwischen zwei von ihm auszutragenden Spielen eine Pause von 8 Minuten zu.
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9. RESULTATDURCHGABE
- Die ordnungsgemäß ausgefüllten Wettspielberichte sind durch den Heimverein spätestens am Vormittag des dem Spieltag nächstfolgenden Werktages dem Bundesliga-Vorsitzenden per Telefax und im Original per Briefpost innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel zu übermitteln.
- Der Heimverein ist verpflichtet, das Wettspielergebnis und die Ergebnisse der einzelnen Individualspiele mittels eines durch den ÖTTV bereitgestellten Programm-Systems spätestens 60 Minuten nach Spielende über das Internet zu veröffentlichen; für den Gastverein besteht die Verpflichtung, diese Eingabe bis zum - dem Spiel folgenden Werktag 12:00 Uhr - zu bestätigen, bzw. bis 18:00 dem Bundesliga-Ausschuss eine Korrektur anzuzeigen.
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10. SCHIEDSRICHTER
- Die Nomination der Schiedsrichter in der 1. und 2. Herren-Bundesliga und der 1. Damen-Bundesliga erfolgt durch den Engeren Bundesliga-Ausschuss auf Vorschlag des Schiedsrichterreferenten des zuständigen LTTV. Der ÖTTV-Schiedsrichterreferent ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesliga-Vorsitzenden einzelne Spiele selbst zu besetzen. Der Schiedsrichterreferent des betreffenden LTTV ist davon zu informieren.
- Wird ein Bundesliga-Bewerb in Sammelrunden ausgetragen, so nominiert der Engere Bundesliga-Ausschuss dazu einen Oberschiedsrichter.
- Der Ausrichter des Qualifikationsturnieres zur 2. Herren-Bundesliga hat zumindest 50% mehr Schiedsrichter zu stellen, als auf Grund des Nennungsergebnisses gleichzeitig Spiele zur Austragung gelangen können.
- Jedem Verein steht es zu, spätestens zwei Wochen vor dem Spieltermin zusätzliche Schiedsrichter auf seine Kosten beim Engeren Bundesliga-Ausschuss anzufordern. Solche offiziell eingesetzten Schiedsrichter leiten sämtliche Spiele des betreffenden Mannschaftsspiels, unabhängig davon, von welcher Seite sie angefordert wurden.
- Die Gebühren für Oberschiedsrichter und Schiedsrichter sind im Finanzregulativ geregelt. Der Repräsentant des Heimvereins bezahlt vor Spielbeginn die Schiedsrichtergebühr.
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11. NENNGELDER, GEBÜHREN, ORDNUNGSSTRAFEN
a) Nenngeld: NEU !
1. Herren Bundesliga
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€ 500.-
2. Herren Bundesliga
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€ 400.-
1. Damen Bundesliga
:
€ 400.-
2. Damen Bundesliga
:
€ 200.-
Herren-Superliga (zusätzlich für Meister-Play-off)
:
€ 300.-
Damen-Superliga (zusätzlich für Meister-Play-off)
:
€ 250.-
Qualifikationsturnier zur 2. Herren Bundesliga
:
€ 120.-
b) Rückziehung:
Bei abgegebener Nennung nach der 1. Runde:
1. Herren Bundesliga
:
€ 363.-
2. Herren Bundesliga
:
€ 218.-
1. Damen Bundesliga
:
€ 218.-
2. Damen Bundesliga
:
€ 145.-
Bei abgegebener Nennung vor der 1. Runde:
1. Herren Bundesliga
:
€ 218.-
2. Herren Bundesliga
:
€ 145.-
1. Damen Bundesliga
:
€ 145.-
2. Damen Bundesliga
:
€ 73.-
c) Nichtantreten:
- Bei Nichtantreten des Heimvereins: € 200.- pro Mannschaftsspiel sowie Reisekostenersatz an den Wettspielgegner (bei Vierermannschaft: 5 Personen; bei Dreiermannschaft: 4 Personen; Bahn, 2. Klasse). Sollte durch rechtzeitige Verständigung des Gegners (mind. 2 Tage vor dem Spieltermin) die Anreise entfallen, wird eine Ordnungsstrafe von € 300,- fällig.
- Bei Nichtantreten des Gastvereins: € 200.- pro Spiel sowie ein pauschaler Ausfallsbetrag von weiteren € 300,-- an den Heimverein.
- Dies gilt auch für alle Mannschaften und pro Mannschaftsspiel der 2. Damen-Bundesliga.
d) Unkomplettes Antreten:
Ab dem 2. unkompletten Antreten pro Durchgang je Mannschaftsspiel:
1. Herren Bundesliga
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€ 44.-
2. Herren Bundesliga
:
€ 29.-
1. Damen Bundesliga
:
€ 29.-
2. Damen Bundesliga
:
€ 22.-
e) Unterlassung der Resultatdurchgabe gemäß Punkt 9:
Je Runde:
€ 15.-
Bei 1. Wiederholung:
€ 29.-
Bei 2. Und jeder weiteren Wiederholung:
€ 58.-
f) Fehlerhaftes oder unvollständiges Ausfertigen des Spielberichtes: € 15.-
g) Verspätete Aufgabe des Spielberichtes, verspätetes Eintreffen wegen falscher Adressierung sowie nicht
erfolgte, verspätete oder fehlerhafte Durchgabe und Bestätigung über das Internet oder per Telefax: € 15.-h) Nichtverwendung eines Zählgerätes: € 22.- je Mannschaftsspiel
j) Nichtverwendung einer Spielstandsanzeigetafel: € 22.- je Mannschaftsspiel
k) Nichteinsatz einer Nachwuchsspielerin gemäß Punkt 3: Pro Runde € 15.- sowie zusätzlich pro Sportjahr € 145.-
l) Bei Missachtung der Bestimmungen können Ordnungsstrafen bis € 1.000.- verhängt werden.
m) Sind Nenngelder, Gebühren oder Ordnungsstrafen nicht innerhalb von 3 Wochen nach Verlautbarung auf dem Konto des ÖTTV eingegangen, so erfolgt ein Zuschlag von 20%. Bei weiterer Säumigkeit kann die Sperre verhängt werden.
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12. EINZEL-REIHUNGSLISTE
- Der Engere Bundesliga-Ausschuss erstellt und veröffentlicht nach Abschluss jedes Spielhalbjahres Einzel-Reihungslisten der Bundesliga-Bewerbe.
- Aufgenommen in die Reihungsliste werden Spieler, die in zumindest der Hälfte der möglichen Mannschaftsspiele ihrer Mannschaft zum Einsatz gekommen sind.
- Spieler ohne Niederlage rangieren in der Reihungsliste vor Spielern mit mindestens einer Niederlage. Bei zwei Spielern ohne Niederlage ist jener vorzureihen, der ein höheres Produkt aus der Anzahl der ausgetragenen Mannschaftsspiele und der Anzahl der gewonnenen Einzelspiele aufweist. Bei Spielern die mindestens eine Niederlage aufweisen, sind jene vorzureihen, die ein höheres Produkt aus der Anzahl der ausgetragenen Mannschaftsspiele und dem Quotienten aus den gewonnenen und den verlorenen Einzelspielen aufweisen.
- Hat ein Spieler ein Einzelspiel begonnen, so werden allenfalls von ihm kampflos abgegebene Einzelspiele des Mannschaftsspiels für ihn als Niederlage und für den entsprechenden Gegenspieler als Sieg gewertet. Wird ein Spieler zwar bei der Mannschaftsaufstellung am Spielformular vermerkt, beginnt jedoch kein Einzelspiel, so werden die betreffenden kampflos abgegebenen Spiele nicht für die Reihungsliste gewertet.
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